Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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werden wird durch die oft vom Tagesstrom getriebenen gut- 
achtlichen Aeußerungen mittelbarer oder unmittelbarer Vor- 
gesetzter des betroffenen Beamten, wobei deren religio ebenso 
die Grade der culpa wie die Lage der Vermögens- und Privat- 
verhältnisse des Unglücklichen vor ihr Forum ziehen wird. — 
Kommt hierbei der von uns stets hochgehobene Grundsatz der 
Billigkeit in seiner Reinheit zur Geltung — obwohl ja die 
Kritik der Billigkeit doch eben auch nur Tatfrage ist — so 
werden die befriedigenden Ergebnisse sich zeigen, die — für die 
nicht richterlichen Beamten — durch die Motive des Gesetzes 
vom 13. Februar 1854 dargestellt werden; kommt aber irgend 
wie zur Gestaltung, daß ein etwa eminent pflichttreuer Beamter 
unter genau denselben Tatumständen an sich, unter denen ein 
anderer bei minimalster Verschiebung der Beleuchtung nach 
Maßgabe der Anschauung der Behörde von der Syndikatsklage 
frei bleibt, dem syndicatui verfällt, so werden die Fundamente 
dessubjektiven Richterbeamtenrechts erschüttert. 
Sollen nun die Hoffnungen auf den Richterspruch des Rechts- 
staates, die sich für den belangten Grundbuchrichter an die 
prozessuäale Durchführung der Syndikatsklage, die zu einer 
solchen im wahren Sinne, an Stelle der früheren Regreßklage 
der verletzten Partei, werden wird, knüpfen, beleuchtet werden, 
so ist es unerläßlich, des casus zu gedenken, der nach zwei 
typischen Entscheidungen des Preuß. Kammergerichts und des 
Reichsgerichts als Damoklesschwert — um mit den Worten des 
Abg. Dr. Pieschel bei der ersten Beratung der GBO. zu reden 
— beständig über dem Haupte des deutschen Amtsrichters, vor 
allem des Grundbuchrichters hängt. 
Es ist bei diesen Entscheidungen länger zu verweilen, als der 
(Gegenstand zumal mit Rücksicht auf die weise Einschränkung, mit 
der gerichtliche Urteilssprüche maßvoll kritisiert werden sollen, 
es vielleicht gefordert hätte, weil wir eben nachweisen wollen, 
wie leicht der Amtsrichter dem casus einer fehlerhaften Dialektik
	        
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