Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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zensus die Gestaltung des Wahlzensus unter dem Einflusse der 
industriellen Gesellschaft. 
In der Praxis hebt sich diese Periode um so stärker von 
den übrigen ab, als in ihr sich die Konstellation von Aktiv- und 
Passivzensus vollständig verdreht. Die beide erste Perioden be- 
herrschende Theorie mußte natürlich mit dem ihr eigenen Sub- 
jektivitätsprinzip das Vertreten als Hauptsache statuieren und 
dies durch einen höheren Passivzensus praktisch zum Ausdruck 
bringen. An ihre Stelle tritt nun in dieser Periode das prak- 
tische Leben mit seiner ganzen Objektivität, das die Hauptfrage 
„wer soll vertreten?“ ın die „wer soll vertreten werden?“ um- 
ändert und dem Passivzensus dem aktiven gegenüber nur eine 
sekundäre Bedeutung beläßt. 
Was endlich die Zensusart dieser Periode betrifft, so ist sie 
das ausgesprochene Bild der bestehenden Verhältnisse: der feste 
Besitz als solcher ist jetzt für die praktische Zensusgesetzgebung 
obsolet geworden und an seine Stelle dasmobile, von jedem festen 
Besitz unabhängige Kapital getreten, das die Steuern als solche 
repräsentieren. Daneben ist auch meist der Kapazität, wo nicht 
vollständiger Erlaß, doch teilweise Verminderung der Steuer- 
bedingungen gewährt, die so schon im Hinblick auf das Mittel- 
und Kleingewerbe der vorigen Periode gegenüber einen viel 
tieferen Kurs einschlagen mußten *°. 
Kapitel 11. 
Der Massenzensus. 
So war nun, wie wir im besonderen Teile statistisch nach- 
weisen werden, der Mittelstand oft bis in seine äußersten Grenzen 
der politischen Rechte teilhaftig geworden und vornehmlich die 
Interessen des Besitzes und der Unternehmung im Parlamente 
vertreten. Aber schon während jenes Kampfes der industriellen 
  
”? Vgl. S. 221, 238, 256, 261, 267, 270, 272, 275, 281.
	        
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