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Die Tories dagegen beschritten nur unwillig, von den
Whigs genötigt, den Reformweg, und wurden auch nie müde
immer wieder ihre Befürchtungen auszudrücken. So nennt Diıs-
RAELI, ihr Haupt, 1859 das geplante Zensusgesetz: „a pledge to
the working-classe, a pledge which you can never redeem to
their satisfaction until you have placed capital and knowledge
at the command of impatient poverty and uninstructed num-
bers“ 8, und noch in letzter Stunde rief Lord DERBY ım Ober-
haus: „No doubt we are making a great experiment and taking
aleapinthe dark“3% Sie konnten sich eben der Furcht
nicht entschlagen, daß eine Arbeiterklasse en masse, wie z. B.
die städtische, mit ihrem Wahlrecht zum Totengräber der eng-
lischen Konstitution würde. Einem Ausgleich des städtischen
Arbeitertums mit dem ländlichen und der Wahlberechtigung der
obersten Schichten beider waren sie jedoch nicht abgeneigt, wie
eın Antrag DISRAELI’s vom 28. Febr. 1859 zeigt, der für Stadt
und Grafschaft das Wahlrecht auf einen Besitz mit 10 .£ Ertrag
basiert wissen wollte ®°. Schließlich überzeugten sie sich doch
auch von der Notwendigkeit einer Zensusreform und übertrumpf-
ten dann durch die Reformbill vom Jahre 1867 noch die Zuge-
ständnisse der Whigs.
In den Grafschaften werden die 40 sh.-freeholders
auf das Aussterbeetat gesetzt und für freehold, copyhold und
leasehold gleichmäßig das Wahlrecht an ein jährliches Einkom-
men von 5 £ geknüpft ®®. Alle übrigen erhalten das Wahlrecht,
wenn sie 12 £-occupiers sind ®°,
In den Städten wird jeder occupier und householder
schlechthin wahlberechtigt °° und daneben jeder lodger, dessen
unmöblierte Wohnung einen jährlichen Wert von 10 £ repräsen-
tiert 9,
°° MURDOCH p. 182. 86 Ibid. 87 GEORG MEYER 8. 373.
s8 80 and 31 Viet. c. 102 s. 5. 8 30 and 32 Vict. c. 102 s. 6,
» 30 and 31 Viect. c. 102 s. 3. 9 80 and 31 Vict. c. 102. s. 4.