Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

— 229 — 
Die Tories dagegen beschritten nur unwillig, von den 
Whigs genötigt, den Reformweg, und wurden auch nie müde 
immer wieder ihre Befürchtungen auszudrücken. So nennt Diıs- 
RAELI, ihr Haupt, 1859 das geplante Zensusgesetz: „a pledge to 
the working-classe, a pledge which you can never redeem to 
their satisfaction until you have placed capital and knowledge 
at the command of impatient poverty and uninstructed num- 
bers“ 8, und noch in letzter Stunde rief Lord DERBY ım Ober- 
haus: „No doubt we are making a great experiment and taking 
aleapinthe dark“3% Sie konnten sich eben der Furcht 
nicht entschlagen, daß eine Arbeiterklasse en masse, wie z. B. 
die städtische, mit ihrem Wahlrecht zum Totengräber der eng- 
lischen Konstitution würde. Einem Ausgleich des städtischen 
Arbeitertums mit dem ländlichen und der Wahlberechtigung der 
obersten Schichten beider waren sie jedoch nicht abgeneigt, wie 
eın Antrag DISRAELI’s vom 28. Febr. 1859 zeigt, der für Stadt 
und Grafschaft das Wahlrecht auf einen Besitz mit 10 .£ Ertrag 
basiert wissen wollte ®°. Schließlich überzeugten sie sich doch 
auch von der Notwendigkeit einer Zensusreform und übertrumpf- 
ten dann durch die Reformbill vom Jahre 1867 noch die Zuge- 
ständnisse der Whigs. 
In den Grafschaften werden die 40 sh.-freeholders 
auf das Aussterbeetat gesetzt und für freehold, copyhold und 
leasehold gleichmäßig das Wahlrecht an ein jährliches Einkom- 
men von 5 £ geknüpft ®®. Alle übrigen erhalten das Wahlrecht, 
wenn sie 12 £-occupiers sind ®°, 
In den Städten wird jeder occupier und householder 
schlechthin wahlberechtigt °° und daneben jeder lodger, dessen 
unmöblierte Wohnung einen jährlichen Wert von 10 £ repräsen- 
tiert 9, 
°° MURDOCH p. 182. 86 Ibid. 87 GEORG MEYER 8. 373. 
s8 80 and 31 Viet. c. 102 s. 5. 8 30 and 32 Vict. c. 102 s. 6, 
» 30 and 31 Viect. c. 102 s. 3. 9 80 and 31 Vict. c. 102. s. 4.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.