Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

— 237 — 
Da nun aber erst das Departementkollegium die Abgeordneten- 
wahl vornahm, sanken die 300 fs.-Steuernden zu bloßen Pri- 
märwählern herab !!3, 
Die betroffene Klasse reagierte zwar sofort mit einem Ent- 
wurfe, der durch einen 50 fs.-Steuerzensus aus den Arrondisse- 
mentskollegien ausgesprochene Urwählerversammlungen machen 
wollte, während sich dann in den Departementskollegien der 
Unterschied zwischen 300 fs.-Steuernden und Höchstbesteuerten 
verwischt hätte. Der König fand jedoch einen solchen Zensus 
viel zu demokratisch und geruhte die „Chambre introurable“ 
aufzulösen und mit dem Wahlgesetz vom 5. Februar 1817 zum 
Zensus der Charte zurückzukehren!!!. 
Indessen suchten aber die Höchstbesteuerten, des königlichen 
Beistandes sich bewußt, ihre dominierende Stellung wieder zu ge- 
winnen, ohne sich um den energischen Protest der bedrohten 
Klasse zu kümmern: Nachdem schon DECAZES mit seinem am 
15. Februar 1820 eingebrachten Entwurfe, der den 1000 fs- 
Steuernden bzw. Höchstbesteuerten allein 172 Deputiertenplätze 
ım Parlamente sicherte, durchgefallen war, trat am 17. April 
Graf SIMEoN mit einem die gleiche Tendenz verfolgenden Wahl- 
gesetz hervor, jedoch auch ohne Erfolg, bis endlich BoınE am 
29. Juni mit einem Kompromiß der beiden vorigen Anträge 
durchdrang und so der Geldaristokratie zur erstrebten Sonder- 
stellung verhalf!?5, 
Auf Grund eines Doppelstimmrechtes wählten nun sämtliche 
Wahlberechtigte in den Arrondissementkollegien, während die 
Höchstbesteuerten im Betrage von '/, der Gesamtzahl noch wei- 
tere 172 Abgeordnete wählen durften. 
Obwohl es sich bei diesem Zensuskampfe nicht um Auf- 
nahme neuer Elemente, sondern nur um einen Streit innerhalb 
Tl 
43 Ordon. v. 13. Juli 1815 Art. 8. 
4 G. MEYER, Das parlamentarische Wahirecht S. 90. 
115 ((E0oRG MEYER, S. 97.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.