Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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500 Reis (2,25 M.) die Bedingung, lesen und schreiben zu kön- 
nen. Den Passıvzensus ließ man unberührt ?®%. 
S 3. Italien. 
I. Periode des Staatsbürgerzensus. 
1) Gestaltung des Wahlzensus unter dem Ein- 
flusse derindustriellen Gesellschaft 1848—1882. 
In Italien war es besonders die französische Julirevolution, 
die den Hauptanstoß zu den konstitutionellen Bewegungen gab, 
und tatsächlich schwebt auch die französische Verfassung vom 
Jahre 1831 dem ganzen italienischen Konstitutionalismus der 48er 
Jahre betrefis des Wahlzensus als Muster vor 2, Ja hier be- 
gegnen wir sogar einem Wahlzensus von viel ausgeprägterem in- 
dustriellen Charakter, wofür zum Beweise nur das statuto Karl 
Alberts vom 8. März 1848 für das Königreich Sardinien seiner 
späteren Bedeutung für ganz Italien wegen angeführt sein möge. 
Als allgemeine Vorbedingung wird die Fähigkeit, lesen und 
schreiben zu können, verlangt. Außerdem ist das aktive Wahl- 
recht noch durch eine Steuerzahlung meist in der Höhe von 40 
Lire (32 M.), oder dem jährlichen Mietbetrag einer Handels- und 
Gewerbeniederlassung in der Höhe von 200—600 Lire (160 bis 
480 M.), je nach Größe der Städte, oder endlich durch eine 
jährliche Rente von 600 Lire aus italienischen Staatspapieren 
bedingt. Graduierte, mittlere Beamte und Pensionisten mit einer 
jährlichen Pension von 600—1200 Lire (480—960 M.) wählen 
mit dem halben Zensus, die höchsten Kapazitäten, sowie die 
Pensionisten mit einer jährlichen Pension über 1200 Lire (960 M.) 
vollständig zensuslos 3, 
Das passive Wahlrecht war nur vom aktiven abhängig’®". 
234 Vgl. E. VILLEY, Legislation electorale comparee p. 42. 
235 Riforma della legge elettorale politica, Roma 1881 I, 57. 
2386 W. G. v. 17. März 1848 Art. 1, $ 3—Art. 7. 
237 Verf. v. 8. März 1848 Art. 40.
	        
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