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handelte, geht am besten aus den Wahllisten hervor, die schon
vorher einen spezifisch industriellen Wählerprozentsatz aufwiesen
und durch das neue Wahlgesetz nur einen relativ geringen Zu-
wachs erhielten ?®°:
Jahr | Bevölk.-Zahl | Zahl d. Wahlb. | %, der Bev.
1.000 99 517 5,18
9.000 122 952 6,28
1882 | 192
1885 | 19%
ll. Periode des Zensussturzes 1899.
Ohne jeden vermittelnden Uebergang nahm sodann Norwegen
am 21. April 1898 das allgemeine gleiche Wahlrecht an und
bildet so mit Frankreich das einzige Beispiel der vollständigen
Uebergehung des Massenzensus. Aber wie dort?%, so ist auch
hier der Grund dafür weniger in den sozialen Verhältnissen, als
vielmehr in der momentanen politischen Lage zu suchen. Auf
(rund ihrer Unabhängigkeitsbestrebungen von Schweden gewannen
nämlich die Radikalen die Gunst des norwegischen Volkes und
dadurch während der neunziger Jahre das Uebergewicht im
Storthing, womit dann auch ihr Wahlrechtsprogramm leicht tat-
sächliches Gesetz werden konnte ?#7.
Auch Schweden wird wohl nach den Vorkommnissen der
Jüngsten Zeit dem Drucke von Norwegen her über kurz oder
lang nachgeben und mit Uebergehung des Massenzensus zum all-
gemeinen Wahlrecht sich bekennen müssen ?®®,
Dänemark kann füglich in unserer Betrachtung übergangen
werden, da seine Zensusgeschichte einerseits nichts Neues bietet,
andrerseits gewissermaßen als Niederschlag jeweiliger nordischer
und südlicher Zensusbestimmungen alles nur in verwischter und
265 GARLO SCHANZER op. cit. p. 9.
286 Vgl. GEORG MEYER S. 161.
267 Vg. SCHULTHESS, Europäischer Geschichtskalender, Jahrg. 1898 8.315.
268 Ders. Jahrg. 1902 S. 279.