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ander abwägt, so spricht gegen die beiden ersten die scharte
Trennung der Wählergruppen mit der bedeutsamen Folge, daß
die eine Gruppe die Abgeordneten der anderen Gruppe nicht
voll anerkennen will, jedenfalls ihnen mit Mißtrauen begegnet,
und daß in der Volksvertretung selbst rein auf Grund der Wahl
Trennungen entstehen müssen, die den einheitlichen Volksver-
tretungskörper nachteilig beeinflussen. Diese Nachteile können
durch das mittelbare Wahlverfahren beseitigt werden, so daß nur
die Wahlmänner von den Unterabteilungen einzeln, die Abgeord-
neten dagegen von allen Wahlmännern zusammen gewählt wer-
den. Das mittelbare Wahlverfahren bringt nun aber so viel an-
dere Nachteile mit sich, daß es nicht zu empfehlen ist, durch
diese Nachteile, auf die hier nicht näher eingegangen wer-
den kann, den angegebenen Vorteil zu erkaufen?. Beide ersten
Wallsysteme haben ferner den großen Mangel, daß bei beiden
der Gesetzgeber die Bemessung des Stimmenmehrgewichtes nicht
in der Hand hat, dieses vielmehr von der Zahl der Bevorzugten
im Bezirk abhängig ist und daher in jedem Wahlbezirke anders
sein wird, was z. B. beim preußischen Klassenwahlsystem dazu
geführt hat, daß in einem Wahlbezirk Personen in der ersten
Klasse wählen, die in einem anderen sich in der dritten Klasse
befinden würden. Diese Mängel zeitigt das Pluralwahlsystem
nicht. Es ist bei ihm nicht notwendig, das mittelbare Wahlver-
fahren anzuwenden, um alle Wähler (eines Bezirkes) ein und
denselben Abgeordneten wählen zu lassen ; der Gesetzgeber kann
ferner genau bestimmen, wieviel das Stimmenmehrgewicht des
einzelnen Bevorzugten betragen soll, so daß es nicht vorkom-
men kann, daß ein Wähler nur deswegen ein anderes Ueber-
® Die Hauptnachteile des indirekten Wahlverfahrens sind: der Zu-
sammenhang zwischen Wählern und Abgeordneten wird zerrissen, das In-
teresse der Wähler und die Wahlbeteiligung sind deswegen schwach, das
Verfahren wird zwecklos kompliziert, da die Wähler die Wahlmänner doch
nur zur Wahl eines bestimmten Kandidaten wählen.