Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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ander abwägt, so spricht gegen die beiden ersten die scharte 
Trennung der Wählergruppen mit der bedeutsamen Folge, daß 
die eine Gruppe die Abgeordneten der anderen Gruppe nicht 
voll anerkennen will, jedenfalls ihnen mit Mißtrauen begegnet, 
und daß in der Volksvertretung selbst rein auf Grund der Wahl 
Trennungen entstehen müssen, die den einheitlichen Volksver- 
tretungskörper nachteilig beeinflussen. Diese Nachteile können 
durch das mittelbare Wahlverfahren beseitigt werden, so daß nur 
die Wahlmänner von den Unterabteilungen einzeln, die Abgeord- 
neten dagegen von allen Wahlmännern zusammen gewählt wer- 
den. Das mittelbare Wahlverfahren bringt nun aber so viel an- 
dere Nachteile mit sich, daß es nicht zu empfehlen ist, durch 
diese Nachteile, auf die hier nicht näher eingegangen wer- 
den kann, den angegebenen Vorteil zu erkaufen?. Beide ersten 
Wallsysteme haben ferner den großen Mangel, daß bei beiden 
der Gesetzgeber die Bemessung des Stimmenmehrgewichtes nicht 
in der Hand hat, dieses vielmehr von der Zahl der Bevorzugten 
im Bezirk abhängig ist und daher in jedem Wahlbezirke anders 
sein wird, was z. B. beim preußischen Klassenwahlsystem dazu 
geführt hat, daß in einem Wahlbezirk Personen in der ersten 
Klasse wählen, die in einem anderen sich in der dritten Klasse 
befinden würden. Diese Mängel zeitigt das Pluralwahlsystem 
nicht. Es ist bei ihm nicht notwendig, das mittelbare Wahlver- 
fahren anzuwenden, um alle Wähler (eines Bezirkes) ein und 
denselben Abgeordneten wählen zu lassen ; der Gesetzgeber kann 
ferner genau bestimmen, wieviel das Stimmenmehrgewicht des 
einzelnen Bevorzugten betragen soll, so daß es nicht vorkom- 
men kann, daß ein Wähler nur deswegen ein anderes Ueber- 
® Die Hauptnachteile des indirekten Wahlverfahrens sind: der Zu- 
sammenhang zwischen Wählern und Abgeordneten wird zerrissen, das In- 
teresse der Wähler und die Wahlbeteiligung sind deswegen schwach, das 
Verfahren wird zwecklos kompliziert, da die Wähler die Wahlmänner doch 
nur zur Wahl eines bestimmten Kandidaten wählen.
	        
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