Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Der wird also der brauchbarste und das größte Stimmenmehrge- 
wicht rechtfertigende Pluralgrund sein, bei dessen Vorhandensein 
mit größter Wahrscheinlichkeit auf sowohl die Fähigkeit der 
Selbstbescheidung, wie die beste Erkenntnis, wie die größte Un- 
abhängigkeit zu schließen ist. Es sollen daraufhin die gebräuch- 
lichen Pluralstimmgründe geprüft werden. Hierbei soll gleich 
anfangs bemerkt werden, daß an sich eine Kumulation mehrerer 
wohl möglich ist, daß eine solche jedoch mit Rücksicht auf die 
Durchsichtigkeit der Wahl nicht übertrieben angewendet werden 
darf. Gerade bei einem Geschäft, welches von den Massen vor- 
genommen und z. T. zu dem Zwecke vorgenommen wird, um 
diesen Massen das Gefühl der Sicherheit gegenüber einer höheren 
Macht zu geben, ihr Vertrauen zu stärken, muß die Klarheit 
und Uebersichtlichkeit eine der ersten Anforderungen sein’. 
Unter den mannigfachen vorgeschlagenen Mehrstimmengrün- 
den ist nur einer, der unmittelbar mit größter Wahrscheinlich- 
keit alle drei grundlegenden Eigenschaften vermuten läßt und 
dabei sehr leicht bestimmbar ist: das Lebensalter. Es bedarf 
kaum der Erwähnung, daß ein älterer Mann in der Regel — 
und nur der Regelfall kann ja in Betracht kommen — leichter 
geneigt ist, die Interessen Anderer neben den seinigen gelten zu 
lassen, sich selbst nicht rücksichtslos durchzusetzen. Ihm steht 
ferner die größere Kenntnis der Bedürfnisse des Volkes und die 
tiefere Erfahrung in den Mitteln zu ihrer Befriedigung zur Seite. 
Er hat auch am ehesten eine Stellung inne, die ihn von Anderen 
unabhängig macht und seine Meinung frei sagen läßt. Für die 
Mehrberechtigung des Alters spricht ferner die in die Augen 
fallende Gerechtigkeit; es wird Jeder gern zugeben, daß seine 
Stimme im höheren Lebensalter ein größeres Gewicht haben 
solle; Jeder hofft ja selbst diese Mehrberechtigung zu erlangen, 
kein Stand bleibt davon ausgeschlossen. Selbstverständlich bleibt 
5 Ein Grund, der übrigens auch gegen die Verhältniswahl spricht, 
welche an sich sehr wohl mit dem Pluralwahlrecht verbunden werden könnte.
	        
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