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Der wird also der brauchbarste und das größte Stimmenmehrge-
wicht rechtfertigende Pluralgrund sein, bei dessen Vorhandensein
mit größter Wahrscheinlichkeit auf sowohl die Fähigkeit der
Selbstbescheidung, wie die beste Erkenntnis, wie die größte Un-
abhängigkeit zu schließen ist. Es sollen daraufhin die gebräuch-
lichen Pluralstimmgründe geprüft werden. Hierbei soll gleich
anfangs bemerkt werden, daß an sich eine Kumulation mehrerer
wohl möglich ist, daß eine solche jedoch mit Rücksicht auf die
Durchsichtigkeit der Wahl nicht übertrieben angewendet werden
darf. Gerade bei einem Geschäft, welches von den Massen vor-
genommen und z. T. zu dem Zwecke vorgenommen wird, um
diesen Massen das Gefühl der Sicherheit gegenüber einer höheren
Macht zu geben, ihr Vertrauen zu stärken, muß die Klarheit
und Uebersichtlichkeit eine der ersten Anforderungen sein’.
Unter den mannigfachen vorgeschlagenen Mehrstimmengrün-
den ist nur einer, der unmittelbar mit größter Wahrscheinlich-
keit alle drei grundlegenden Eigenschaften vermuten läßt und
dabei sehr leicht bestimmbar ist: das Lebensalter. Es bedarf
kaum der Erwähnung, daß ein älterer Mann in der Regel —
und nur der Regelfall kann ja in Betracht kommen — leichter
geneigt ist, die Interessen Anderer neben den seinigen gelten zu
lassen, sich selbst nicht rücksichtslos durchzusetzen. Ihm steht
ferner die größere Kenntnis der Bedürfnisse des Volkes und die
tiefere Erfahrung in den Mitteln zu ihrer Befriedigung zur Seite.
Er hat auch am ehesten eine Stellung inne, die ihn von Anderen
unabhängig macht und seine Meinung frei sagen läßt. Für die
Mehrberechtigung des Alters spricht ferner die in die Augen
fallende Gerechtigkeit; es wird Jeder gern zugeben, daß seine
Stimme im höheren Lebensalter ein größeres Gewicht haben
solle; Jeder hofft ja selbst diese Mehrberechtigung zu erlangen,
kein Stand bleibt davon ausgeschlossen. Selbstverständlich bleibt
5 Ein Grund, der übrigens auch gegen die Verhältniswahl spricht,
welche an sich sehr wohl mit dem Pluralwahlrecht verbunden werden könnte.