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Können Deutsche aus den deutschen Schutz-
gebieten ausgewiesen werden ’?
Von
R. WIESMANN, Goslar.
Vor der 36. Zivilkammer des Landgerichts I Berlin hat sich,
wie die Zeitungen berichten, kürzlich ein Rechtsstreit abgespielt,
der vom staatsrechtlichen Standpunkt aus sehr interessant war.
Es handelt sich um eine Schadensersatzforderung, die gegen den
Reichsfiskus geltend gemacht wurde. Der Klage lag folgender
Tatbestand zugrunde: Der Kläger, in Deutschland geboren und
deutscher Staatsangehöriger, war vor 15 Jahren nach Deutsch-
Südwest-Afrika ausgewandert, hatte dort ein sehr großes Terrain
erworben und sich darauf eine Farm angelegt; außerdem bewirt-
schaftete er jetzt schon im neunten Jahre eine Regierungsfarm.
Durch ein seiner Meinung nach zu Unrecht erlassenes Urteil
wurde er wegen an Schwarzen begangenen unsittlichen Hand-
lungen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Am 9. August 1906
erhielt er vom Gouverneur plötzlich einen Ausweisungsbefehl,
laut dessen er das deutsche Schutzgebiet zu verlassen habe. Der
Kläger erhob gegen diese Verfügung Einspruch mit der Be-
gründung: „als Deutscher könne er nicht aus den deutschen
Schutzgebieten ausgewiesen werden“. Der Einspruch wurde vom
Gouverneur verworfen und der Kläger durfte seinen Grund und
Boden nicht mehr betreten. Da er hierdurch Schaden erlitten