Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

die Umlagen zu einem Gesamthaushaltsbedürfnis, sondern als 
Gegenleistungen für bestimmte Leistungen der Kirche oder ihrer 
Diener nach dem Grundsatze do ut des zu gewähren sind. 
Mit der Umlage wird die Kirche „modernisiert“, was doch 
für die in Bayern vorherrschende katholische Kirche in anderen 
Beziehungen und in praxi nicht minder auch für die protestan- 
tische Kirche so entschieden abgelehnt wird. Ihr Haushalt wird 
auf die Rechtsgrundlage des Staats und der politischen Gemein- 
den gestellt, ihre örtlichen Einrichtungen werden in rechtlicher 
Hinsicht denjenigen der politischen Gemeinden und des Staates - 
angepaßt. Man findet das gleiche Prinzip auch in anderen Ver- 
bänden des neueren öffentlichen Korporationsrechtes, in den 
Korporationen der Arbeiterversicherung, in öffentlichen Wasser- 
genossenschaften usw. 
Insofern also erfahren die öffentlichen Glaubensgesellschaf- 
ten allerdings eine Modernisierung und das soll wohl auch nach 
MEURER der Sinn der Vorwärtsbewegung des Rades der Ge- 
schichte sein, denn am eigentlichen kirchlichen Leben soll ja 
durch den Entwurf gar nichts geändert werden. 
Oder erwartet man etwa, daß die Umlage auch auf den 
Geist der Glaubensgesellschaften „modernisierend“ einwirken 
werde? 
Richtig ist, daß in den mehr protestantischen Ländern des 
Deutschen Reichs diese Radbewegung gewiß nicht zum Heil der 
Kirchen sich früher und leichter vollzog, als in dem mehr katho- 
lischen Bayern. Die katholische Kirche wollte ja eben bisher gerade 
nicht „modern“ sein. Ich gestehe nebenbei, daß mir persönlich 
jedes Haschen und Kokettieren mit dem schillernden Begriff des 
„Modernen“ in der Seele zuwider ist. Wir sollen fortschreiten, 
aber nicht modern sein wollen. Das Prinzip des Modewechsels ist 
nur zu häufig das Gegenteil von Fortschritt zumal im geistigen 
Leben. 
Wenn es angeht, aus der Stimme des Berichterstatters
	        
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