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über die Beitragspflicht der Angrenzer der Bezirksrat nicht mehr als Ver-
waltungsgericht, sondern als Verwaltungsbehörde entscheidet. Dennoch
erwecken die Bemerkungen 8. 279 Ziff. 14, S. 306 Ziff. 6 und S. 338 k selbst
in dem aufmerksamen Leser den Glauben, die Erhebung der verwaltungs-
gerichtlichen Klage vor dem Bezirksrat sei noch heute geltendes Recht.
In der Tat hat, wie Referent weiß, ein Bezirksrat die im Sommer 1909 ein-
gereichte Klage eines Angrenzers, statt sie als unzulässig abzuweisen, im
Herbst 1909 ungesetzlicherweise durch verwaltungsgerichtliches Urteilerledigt.
Trotz der erhobenen Einwendungen ist das klar, sorgfältig und über-
sichtlich geschriebene inhaltsreiche Werk eine sebr gute, und wenn man
bedenkt, daß es innerhalb des ersten Vierteljahrs nach Inkrafttreten des Ge-
setzes erschienen ist, eine ausgezeichnete Leistung.
Heidelberg. Walter Jellinek.
Dr. Alfr. Landsberg, Die drahtlose Telegraphie im deut-
schen und internationalen Verkehrsrecht. Marburg
a. L. 1909 (Arbeiten aus dem jurist.-staatswissensch. Seminar der
Universität Marburg. Herausgeg. von Prof. W. ScHückIng Heft 9). 82 8.
Dr. Joseph Kausen, Die Radiotelegraphie im Völkerrecht.
München 1910. 95 S.
Die beiden fast gleichzeitig erschienenen Abhandlungen stehen sich in
Folge des beschränkten Stoffes und des kurzen Alters der Materie inhalt-
lich sehr nahe; beide sind sorgfältig und verständnisvoll gearbeitet. Die
Schrift von LANDSBERG gibt eine genaue und vollständige Darstellung des
Inhalts der für die Funkentelegraphie im Deutschen Reich geltenden Vor-
schriften und der dieses Verkehrsmittel betreffenden internationalen Verein-
barungen, wobei natürlich auch eine Erörterung des „Luftrechts“ und der
darüber aufgestellten Theorien nicht fehlen kann.
Die Abhandlung von KAUSEN ist in der Mitteilung des positiven Materials
sparsamer, behandelt dagegen die theoretischen Fragen und die Literatur
eingehender. on Laband.
Dr. jur. Gustav Hess, Der Einfluß desBGB. auf die Autono-
mie der deutschen Standesherrn intheoretischer
und praktischer Beziehung. Darmstadt, Burgsträßer. 1909.
125 S. (3 M.)
Dr. jur, David Goldschmidt, Die Sonderstellung der Mediati-
sierten Preußens nach dem Öffentlichen Rechte
Preußens und des Deutschen Reichs (Arbeiten aus dem
juristisch-staatswissensch. Seminar in Marburg, herausgegeben von
Prof. W. Scuückıng. Heft 8), Marburg 1909, Ad. Ebel. 211 8.
Die Abhandlung von Hkss ist, wie im Vorwort berichtet wird, aus
Veranlassung der Ausarbeitung eines neuen Hausgesetzes für das fürstl.