Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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2. Die Ehe von Staat und Kirche wurde gefeiert wie noch 
kein Bund gefeiert worden ist. Ich kenne aber die Geschichte 
des Verhältnisses von Staat und Kirche genau genug, um zu 
wissen, daß das die unnatürlichste und unseligste Verbindung 
ist, welche jemals geschlossen worden ist. 
Man wird in einem kurzen Schlußparagraphen keine aus- 
führliche Begründung dieses Satzes erwarten. Doch will ich 
folgendes hervorheben. 
Die Aufgabe der Kirche ist die Pflege des Sittlichen im 
Menschen; sie wendet sich an den inneren Menschen, an das 
(Gewissen und dessen freie Selbstbestimmung. 
Die Aufgabe des Staates ist Handhabung und Sicherung 
der äußeren Ordnung mit den Mitteln äußerer Macht. 
Die Verbindung zweier so grundwesentlich verschiedener 
Persönlichkeiten, die doch unmöglich ineinander aufgehen kön- 
nen, konnte keine glückliche Ehe werden und ist es auch 
heute noch nicht. 
Die Folge dieser Verbindung war für die Kirche Unfreiheit 
und Weltlichkeit, für den Staat die Schwächung seiner Macht, 
durch welch letztere er allein etwas ist. 
Verloren haben bei dieser Verbindung beide, wie sich das 
ja bei jeder unglücklichen Ehe wiederholt, und zwar verloren 
sie gerade an dem, was ihre ehrende Eigentümlichkeit war 
und bleiben soll: Der Staat an Macht, die Kirche an Freiheit 
und Sittlichkeit. 
Nachdem die beiden älter geworden sind, ist man ja wohl 
in mancher Hinsicht zu einem einigermaßen erträglichen Kom- 
promiß gekommen. Aber es bedarf nur eines Anlasses: und 
die ganze innere Gegensätzlichkeit bricht wieder hervor. 
Das wird sich jetzt wieder zeigen. Nur grober Unverstand 
kann bei einem derartigen geschichtlichen Verhängnis dann 
von persönlicher Kirchenfeindschaft usw. reden. 
Wenn bei der Beratung der KGO. die Einsicht Fortschritte
	        
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