Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Gemeinschaft und Ordnung gegenüber der Individualität des 
Oberhauptes’”. 
In der verfassungsmäßigen Organisation jedes Bundesstaates 
werden die entgegengesetzten, in ihm verbundenen Prinzipien der 
Individualität der Einzelstaaten und der nationalen Einheit mit 
einander ringen und sich ausprägen in verfassungsmäßigen Or- 
ganen. Darin zeigt sich gerade der größere Reichtum des Bun- 
desstaates gegenüber dem Staatenbunde, der folgerichtig nur ein 
einziges Organ in einem Gesandtenkongresse besitzen kann. Auch 
der Zollverein von 1867 beweist nichts dagegen, da er einen der 
Uebergänge zur bundesstaatlichen Einheit bildete. So stehen in 
den Vereinigten Staaten und der Schweiz Senat und Ständerat 
auf der einen, Präsident und Repräsentantenhaus, bezw. Bundes- 
rat und Nationalrat auf der anderen Seite. 
In Deutschland ist der Bundesrat, dessen Mitglieder sogar 
heute noch mit völkerrechtlichen Vorrechten ausgestattet sind, 
zweifellos der Vertreter der Individualität der Einzelstaaten. Die 
ursprünglichen Bismarckschen Reformpläne, die in der norddeut- 
schen Bundesverfassung noch klarer erkennbar sind als in der 
Reichsverfassung, wollten auch nichts anderes, als neben diesem 
Bundesrat eine aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Volks- 
vertretung als Vertreterin der nationalen Einheit stellen. Da- 
neben sollte es nur hegemonische Vorrechte des größten deut- 
schen Einzelstaates, Preußens und seines Königs, im Bunde, 
innerhalb des Bundesrates als Präsidium, außerhalb als Bundes- 
feldherrn und Oberkommandanten der Marine, geben. Schon die 
norddeutsche Bundesverfassung hat, indem sie das Organ des 
Präsidiums, den Bundeskanzler, aus einem preußischen Präsidial- 
gesandten, wie Bismarck wollte, zum verantwortlichen Bundes- 
minister emporhob, das Präsidium zum dritten Bundesorgane ge- 
’ Vgl. SMEND, Zur Geschichte der Formel „Kaiser und Reich“ in den 
letzten Jahrhunderten des alten Reiches aus der Festgabe „Historische Auf- 
sätze* für KARL ZEUMER, Weimar 1910.
	        
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