Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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der Integrität Seiner Staaten und der Gleichheit der Behand- 
lung in kommerzieller Beziehung, d. h. „der offenen Tür“, mög- 
lich ist. Der französische Bevollmächtigte wies unter dem Bei- 
fall aller Delegierten noch darauf hin, daß nach Punkt 4 des 
Programms auch der Grundsatz wirtschaftlicher Gleichheit 
bei Vergebung der öffentlichen Arbeiten und der Ausschluß 
der Entäußerung von Zweigen des öffentlichen Dienstes zum Vor- 
teil von Sonderinteressen festgelegt werden solle!”. Erst in der 
fünfzehnten Sitzung vom 29. März 1906 gelangte die Konferenz 
zur Beratung des vierten Programmpunktes. Es wurde ein deut- 
scher Entwurf, der in Gemäßheit des Punktes 4 des Programm- 
entwurfs gewisse Garantien für die wirtschaftliche Freiheit in 
Marokko festlegte, sowie ein von der österreichischen Delegation 
eingebrachter Antrag zur Verlesung gebracht. Weitere Anträge 
zu Punkt 4 sind in Algeciras nicht gestellt worden. Die Kon- 
ferenz beschloß, ein Redaktionskomitee mit dem Studium dieser 
Frage und mit der Vorbereitung eines endgültigen Entwurfs zu be- 
auftragen 1%, Da nicht jeder die Konferenz-Protokolle zur Hand 
hat, anderseits aber gerade die Gegenüberstellung der beiden 
Anträge und des definitiven Textes der „Erklärung betreffend 
den öffentlichen Dienst und die öffentlichen Arbeiten“ für die 
Auslegung dieses Teils der Generalakte wertvolle Aufschlüsse 
liefert, empfiehlt es sich, den deutschen Vorschlag und das öster- 
reichische Expose in wörtlicher Uebersetzung hier mitzuteilen '®. 
Vorschlag der deutschen Delegation. 
I. Oeffentliche Dienste. 
Die marokkanische Regierung verpflichtet sich, keinen Zweig des 
öffentlichen Dienstes zu Gunsten von Sonderinteressen zu vergeben. 
1? Affaires du Maroc. II. Protocoles et comptes rendus de la Conference 
d’Algesiras. MDCCCCVI (zitiert: Gelbbuch 1906) p. 9, 10. 
18 Ebenda p. 221. 
1% Anlagen Nr. 5 und Nr. 6 zum Protokoll der nämlichen Sitzung, 
ebenda p. 230, 231.
	        
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