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politischer Zweckmäßigkeit nur geeignet sind, die Rechtsfragen
zu verwirren, statt zu entwirren, zeigt namentlich das Gutachten
V. JAGEMANNs. Was die Vertragsmächte „in einer so wichtigen,
das geistige Leben einer großen Urproduktion und Millionen
Wertes an Arbeitsgelegenheit und Kapitalverwendung umfassen-
den Frage, wie die Bergwerksinteressen in Marokko“ zweckmä-
Bigerweise nach Ansicht eines die Frage später behandelnden
Staatsrechtslehrers hätten vereinbaren sollen, ist gleichgültig und
nicht förderlich für die Feststellung dessen, was damals tatsäch-
lich in Algeciras vereinbart worden ist. Daß eine seitens sämt-
licher nichtmarokkanischer Mächte erfolgende Konstatierung der
Vertragstreue des Sultans bei Erlaß des Berggesetzes für die
Rechtssicherheit der Konzessionäre wertvoll sein mußte, mag
richtig sein. Daraus folgt aber nicht, daß die Mächte nicht be-
absichtigt haben können, jene Konstatierung als unwesentlich
für den gültigen Erlaß des Berggesetzes zu behandeln. Eine
unbequeme Auslegung ist nicht mit der Redewendung abgetan,
daß „man keiner Diplomatie eine so unpraktische, Konflikte
züchtende Arbeitsweise zumuten könne“ (v. JAGEMANN). Es gibt
recht schlechte Diplomatenarbeit, wie auch zahllose Konflikte
züchtende Gesetzesparagraphen in die Welt gesetzt worden sind.
Nachträglich angestellte praktische Erwägungen und praktische
Gesichtspunkte können den Text der Algecirasakte und die Ent-
stehungsgeschichte ihrer einzelnen Kapitel und Artikel nicht
ändern 31,
Ob nach Artikel 112 der Sultan berechtigt war, vor Er-
laß des in diesem Artikel vorgesehenen Gesetzes Bergwerkskon-
32 v. JAGEMANN spricht von der Entstehungsgeschichte des Artikels 112
in einer Anmerkung. Nicht ganz klar ist, was er mit folgendem Satze
sagen will: „. . Ursprünglich suchte man im Entwurf aber den travaux
publics auch die Bergwerkskonzessionen gleichzustellen und die Kontrahenten
zusammen selbst würden durch maßgebliches Einverständnis entscheiden
können, wie weit diese Vorstellung sonst bei der vorliegenden Unbestimmt-
heit oder Dehnbarkeit einzelner Ausdrücke etwa nachwirken soll.“