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das Recht, von diesem Abkommen vom 20. August 1908 ein-
seitig zurückzutreten. Man hat einen solchen Grund darin zu
finden gemeint, daß der Augustbeschluß dem Geist des Artikels
112 nicht entspreche. Das trifit das Wesen der Sache in keiner
Weise; denn selbst wenn der Augustbeschluß dem Geist der
Algecirasakte nicht entspräche — ich bestreite, daß das der Fall
ist; ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß er durchaus diesem
Geist entspricht, daß er aus diesem Geiste entstanden ist, —
selbst wenn das Gegenteil der Fall wäre, so bleibt doch der
Augustbeschluß immerhin eine Vereinbarung, eine einmütige und
von Deutschland extrahierte Vereinbarung der Mächte darüber,
welche Stellung sie gegenüber der Ausführung des Artikels 112 der
Algecirasakte einnehmen wollten. Wollten wir uns davon lossagen,
so würde das nichts anderes bedeuten, als diesen Vertrag brechen
. Nichts wird mich bestimmen können, das Wort zu verletzen,
das unsere Politik am 20. August 1908 in Tanger eingesetzt hat.“
Der stellvertretende marokkanische Minister des Aeußern
Dris el Boukili richtete am 23. Juni 1908 an den Doyen des
diplomatischen Korps in Tanger folgendes Schreiben: „Zahl-
reiche Handelsgesellschaften geben den Wunsch kund, wegen der
Ausbeutung der Minen des Marokkanischen Reichs Verhand-
lungen anzuknüpfen, der Machsen hat sich aber bis jetzt noch
nicht dazu entschließen können. Immerhin hat Seine Scherifische
Majestät für gut befunden, Seine Maßregeln zu treffen, und die
für die Ausbeutung der Minen des Reichs notwendigen Vor-
schriften und Bedingungen so aufzustellen, daß Seine Rechte ge-
wahrt bleiben. Im Auftrage Seiner Scherifischen Majestät teile
ich Ihnen mit, daß Seine Majestät beschlossen haben, den In-
genieur, der sich mit den öffentlichen Arbeiten beschäftigt "1, ge-
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?ı Weißbuch 8. 8: „Der Ingenieur der öffentlichen Arbeiten ist eine
von der Marokkanischen Regierung im Einvernehmen mit dem diplomatischen
Korps ernannte Persönlichkeit; der Posten wurde damals und wird auch
heute noch bekleidet von dem französischen Ingenieur Porche.“