Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Dr. Alfred Manes, Versicherungslexikon. Ein Nachschlagewerk 
für alle Wissensgebiete der Privat- und der Sozialversicherung, ins- 
besondere in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz. Unter Mit- 
arbeiterschaft von 16 hervorragenden Vertretern der Wissenschaft 
und der Praxis. 1 Band in 2 Halbbänden. 1682 Sp. Tübingen,. J. C. 
B. Mohr (Paul Siebeck) 1909. 
Das Werk besteht neben den großen lexikographischen Werken der 
Volkswirtschaft und des Verwaltungsrechtes durch seine zweckmäßige 
Spezialisierung, seine vorzügliche Schlagwortauswahl und durch die treff- 
liche wissenschaftliche Behandlung der einzelnen Artikel. Daß die Ver- 
sicherungswissenschaft in neuerer Zeit einen bedeutenden Aufschwung erlebt 
hat, hängt zum guten Teil mit der Ausbildung der Statistik als Wissen- 
schaft und für wichtige Versicherungszweige auch mit der intensiven Tätig- 
keit der Aerzte auf diesem Gebiet zusammen. Die große Zahl und das 
ärztliche Gutachten sind zu bedeutsamen Hilfsmitteln der Versicherung 
geworden, die ärztliche Pflegetätigkeit bildet einen wichtigen Teil der 
Versicherungsleistungen. Mit Recht wurde deshalb diesen Funktionen be- 
sondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ueber die V, Statistik überhaupt 
berichtet nur sehr im Allgemeinen ein besonderer Artikel, während im 
übrigen dieser Gegenstand in die einzelnen Abschnitte eingearbeitet ist, s. 
7. B. die guten Tabellen in dem Artikel Lebensversicherung von A. LoEwY. 
Ueber die Versicherungsmedizin berichten in einer Reihe von 
Artikeln @. FLORSCHÜTZ und L. FEILCHENFELD, beide als praktische Ver- 
sicherungsärzte (s. z. B. die praktisch wertvollen Artikel: Simulation, Un- 
fallfolgen). 
Da das Versicherungswesen eine aus sehr verschiedenen Elementen 
zusammengesetzte Sache ist, so kann man von einer einheitlichen Versiche- 
rungswissenschaft im strengsten Sinn nicht reden. Der Herausgeber, der 
einen großen Teil der allgemeinen Artikel behandelt hat, geht aus (S. 1562) 
von einer vierfach kombinierten Wissenschaft: Wirtschaft, Recht, Technik, 
Medizin. Das Lexikon ist zwar hauptsächlich dem Recht und der Wirt- 
schaft gewidmet, die übrigen Teile, ebenso auch die mathematischen, treten 
daher äußerlich zurück, doch hat der Techniker des Werkes A. LOEwY in 
seinen trefflichen Artikeln z. B. unter Absterbeordnung, Prämienreserve, 
Police, Ausgleichung, Annuität, Lebens-V., Kranken-V., Invaliden-V., Spar-V., 
Renten-V.) auch die mathematische Seite fachmännisch und eingehend 
behandelt. 
Die Gliederung des Stoffes ist hauptsächlich nach den beiden Gesichts- 
punkten: „allgemeine und besondere Gegenstände“ und „Privat- und Sozial- 
versicherung“ vorgenommen. Der Wert der allgemeinen Artikel liegt 
überwiegend in den gegebenen Uebersichten und Literaturnachweisen, doclı 
finden sich auch wichtige Begriffserörterungen und geschichtliche Abhand- 
lungen. In die Bearbeitung der allgemeinen Gegenstände haben sich der
	        
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