Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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auch die zweckmäßigste. Das Werk ist vor allem ein Hanübuch für Prak- 
tiker. Jedem öffentlichen Diener des württembergischen Staates ist es 
bestens zu empfehlen. Piloty. 
Hans Cornelius, Ernst Reisinger, Georg Kerschensteiner, Aufgabe 
und Gestaltung der höheren Schulen; drei Vorträge. 
München 1910. Südd. Monatshefte 65 S. 
Das Schriftchen behandelt die Mittelschulfrage und ist nicht juristischen, 
sondern politischen und pädagogischen Inhaltes. Es will ein Weckruf sein 
und ist deshalb auch durch einen von hervorragenden Münchner Geistes- 
repräsentanten unterschriebenen Aufruf eingeleitet. Das öffentliche Recht 
wird durch den Inhalt der Vorträge doppelt berührt, einmal insofern auch 
die Mittelschule eine Einrichtung des Öffentlichen Rechtes ist und sodann 
und hauptsächlich insofern, als der erste Redner das Recht als Wissens- 
stoff auf den Lehrplan der Gymnasien gesetzt wissen will.e H. CORNELIUS 
führt in seinem geistvollen, gut begründeten und meisterhaft vorgetragenen 
Plane u. A. aus (8. 23): 
„Es gibt noch andere Kulturgüter als die naturwissenschaftliche Er- 
kenntnis und den darauf beruhenden technisch-industriellen Fortschritt. 
Ich erwähne nur eines von diesen Gütern, das all unser Tun und Lassen 
täglich beherrscht, ohne das ein soziales Leben überhaupt nicht gedacht 
werden kann und dessen Kenntnis daher für jeden von uns unbedingt er- 
forderlich ist: das Recht. In der Natur liegt nichts davon, daß ein Ding 
jemandes Eigentum, daß unser Verhalten zu den Dingen durch Rücksichten 
auf fremde Interessen irgendwie beschränkt ist. Erst indem das mensch- 
liche Denken sich der Dinge bemächtigt, verknüpft es sie in das Gespinst 
der tausendfältigen Rechts beziehungen, die für unser praktisches Leben 
nicht minder wichtig sind, als die Naturgesetze“. 
Das sind gewichtige Worte eines Verständigen, denen man nur das 
entsprechende Verständnis bei den Unterrichtsverwaltungen wünschen möchte. 
Wie kaum ein andrer Stoff eignet sich das Recht in seinen Grundlinien 
und Hauptprinzipien als Lehrstoff, sei es in Zusammenhang mit dem „Deut- 
schen“, wo seine politische Bedeutung, oder mit der Religion, wo seine 
ethische Bedeutung und Grundlage zur Geltung kommen könnte, Daß 
der wahrhaft humanistische Wert des Rechtes bisher in den Lehrplänen 
unserer Mittelschulen so wenig Anerkennung gefunden hat, ist ein Mangel, 
dem abzuhelfen, eine der dringlichsten Aufgaben der Mittelschulpolitik 
sein dürfte. Piloty. 
Dr. C. Sartorlus, Sammlung von Reichsgesetzen und Ver- 
ordnungen staats- und verwaltungsrechtlichen 
Inhalts. Textausgabe mit alphabetischem Sachregister. Dritte,
	        
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