Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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len Transportkomitees und mit dem Betriebs- 
reglement des Vereins deutscher Eisenbahnver- 
w&altungen, gültig vom 22. Dezember 1908. Kommentar. 
Dritte, neu bearbeitete und vermehrte Auflage. Berlin 1909. J. GuT- 
TENTAG, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. 8%, 586 S. 
Der Egersche Kommentar zu dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahn-Frachtverkehr hat in allen Vertragsstaaten mit Recht 
schnelle Verbreitung und günstigste Aufnahme gefunden. Er bedarf daher 
keiner besonderen Enipfehlung mehr. Die Verarbeitung des von der zweiten 
Revisionskonferenz in Bern beschlossenen Zusatzübereinkommens vom 
19. September 1906, welches am 22. Dezember 1908 in Kraft getreten ist, 
gibt der jetzt vorliegenden dritten Auflage ihr besonderes Gepräge; es ist 
dadurch eine wesentliche Umarbeitung und in vielen Beziehungen eine 
völlige Veränderung des Kommentars gegenüber den früheren Auflagen 
veranlaßt worden. 
Der Kommentar gewährt eine erschöpfende juristische Erläuterung des 
internationalen Uebereinkommens in seiner jetzigen Fassung und zugleich 
eine vollständige und übersichtliche Zusammenstellung des gesamten Mate- 
rials. Bei jedem Artikel des internationalen Uebereinkommens sind die 
Ausführungsbestimmungen, Anlagen und Erklärungen der Schlußprotokolle 
und die internen Vorschriften der einzelnen Vertragsstaaten tunlichst voll- 
ständig mitgeteilt, ferner die einschlägigen Paragraphen des Betriebsregle- 
ments des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, sowie die einheitlichen 
Zusatzbestimmungen des internationalen Transportkomitees und Hinweise 
auf das Vereinsübereinkommen und die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften. 
Die Rechtsprechung aller Vertragsstaaten, die schiedsgerichtlichen Entschei- 
dungen des Zentralamts für den internationalen Eisenbahntransport, die 
gesamte Literatur, endlich die Landesgesetze und Verordnungen des ganzen 
Vertragsgebiets sind berücksichtigt. 
Das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
beruht inhaltlich überwiegend auf deutschem Frachtrecht. EgEers Kom- 
mentar sichert der deutschen Wissenschaft den ihr gebührenden Einfluß 
auf die praktische Handhabung des Uebereinkommens. 
In der DJZ 1910, 490 f., kündigt der Wirkl. Geh. Oberregierungsrat 
Dr. v. der Layen an, daß er in der Zeitschrift für Handelsrecht „seine z. 
T. sehr ernste Bedenken gegen eine Reihe von Ausführungen des Verf. ein- 
gehend begründen werde.“ Frormann. 
Radbruch, Dr. Gustav, Privatdozent in Heidelberg, Einführung in 
die Rechtswissenschaft. 1910. Verlag von Quelle und Meyer 
in Leipzig. 135 8. 
Das Büchlein — erschienen in der vom Privatdozenten Dr. PAuL HERRE 
herausgegebenen Sammlung , Wissenschaft und Bildung“ — bezweckt, „end-
	        
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