Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Don Alfonso v. Bourbon und Oesterreich-Este, Kurzgefaßte Geschichte 
der Bildung und Entwicklung der Ligen wider den Zweikampf und 
zum Schutze der Ehre in den verschiedenen Ländern Europas am 
Ende Nov. 1900 bis 7. Febr. 1908. Autoris. Uebers. a. d. Franz. v. 
M. v. VOGELSAnG. Wien 1909 (1 Krone). 
Das Schriftchen Feur’s gibt einen Ueberblick über die historische 
Entwicklung des Zweikampfes und sucht dessen germanischen Ursprung 
zu beweisen. BINDING behandelt Ehre und Zweikampf von rationa- 
listisechem Standpunkt aus. Er statuiert eine Unverletzbarkeit der 
Ehre dureh dritte Hand und erwartet von dem Siege dieser Erkenntnis die 
Besiegung des Duells. Rein praktische Tendenzen endlich hat 
das Werkchen Don ALFONSOos, indem es auf die Fortschritte der Antiduelliga 
und die glänzenden Namen ihrer Mitglieder hinweist und zum Beitritte 
ermuntert. Die drei Broschüren vervollständigen sich zu einem einheitlichen 
Ganzen und geben über den heutigen Stand der Duellfrage nach jeder 
Seite hin Aufschluß. Dr. Franz Schneider. 
Gusti, Demetrius, Dr. phil, DieGrundbegriffe des Preßrechts 
Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Universität 
Berlin. Hrg. von Prof. Dr. Franz Liszt, V. Bd. 4. Heft. J. Gutten- 
tag, Berlin 1908. 
Von einer Abhandlung, welche die Grundbegriffe des Preßrechtes 
klarstellen will, muß man freilich eine gewisse Berücksichtigung der ge- 
schichtlichen Entwickelung der Presse und des Preßrechts verlangen. Doch 
wäre es angebracht, in einem solchen Falle sich mit ganz knappen Hin- 
weisen zu begnügen. Wenn der Verfasser aber längere Auszüge aus den 
Reden der französischen Nationalversammlung bringt, und diese sowie ähn- 
liche längere historische Reminiszenzen über das ganze Buch verstreut, so 
muß dies Verfahren als verfehlt bezeichnet werden. Die Uebersichtlichkeit 
des Buchs wird erheblich dadurch beeinträchtigt. Ich möchte diesen Mangel 
als den störendsten Fehler der vorliegenden Abhandlung von vornherein 
rügen. 
Außer einer nicht sonderlich bemerkenswerten Einleitung, einem An- 
hang, der in dankenswerter Weise die französische Preßgesetzgebung zu- 
sammenstellt, und einem ausgezeichneten Literaturverzeichnis bietet die 
Arbeit drei Hauptteile: I. Preßstaatsrecht, II. Preßverwaltungsrecht, Preß- 
verwaltungsstrafrecht, Preßstrafrecht und III. Preßrechtspolitik. In dem 
erstgenannten Abschnitt findet sich nicht viel Neues: die Behandlung des Preß- 
staatsrechts scheint dem Verfasser nicht zu liegen. Der letzte Abschnitt 
bringt in der Hauptsache eine utopistische Betrachtung über die Möglich- 
keit, die verantwortlichen Redakteure und das Publikum so zu erziehen, 
daß Preßvergehen unmöglich und die Einführung einer absoluten Preßfrei- 
heit denkbar erscheine.
	        
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