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Don Alfonso v. Bourbon und Oesterreich-Este, Kurzgefaßte Geschichte
der Bildung und Entwicklung der Ligen wider den Zweikampf und
zum Schutze der Ehre in den verschiedenen Ländern Europas am
Ende Nov. 1900 bis 7. Febr. 1908. Autoris. Uebers. a. d. Franz. v.
M. v. VOGELSAnG. Wien 1909 (1 Krone).
Das Schriftchen Feur’s gibt einen Ueberblick über die historische
Entwicklung des Zweikampfes und sucht dessen germanischen Ursprung
zu beweisen. BINDING behandelt Ehre und Zweikampf von rationa-
listisechem Standpunkt aus. Er statuiert eine Unverletzbarkeit der
Ehre dureh dritte Hand und erwartet von dem Siege dieser Erkenntnis die
Besiegung des Duells. Rein praktische Tendenzen endlich hat
das Werkchen Don ALFONSOos, indem es auf die Fortschritte der Antiduelliga
und die glänzenden Namen ihrer Mitglieder hinweist und zum Beitritte
ermuntert. Die drei Broschüren vervollständigen sich zu einem einheitlichen
Ganzen und geben über den heutigen Stand der Duellfrage nach jeder
Seite hin Aufschluß. Dr. Franz Schneider.
Gusti, Demetrius, Dr. phil, DieGrundbegriffe des Preßrechts
Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Universität
Berlin. Hrg. von Prof. Dr. Franz Liszt, V. Bd. 4. Heft. J. Gutten-
tag, Berlin 1908.
Von einer Abhandlung, welche die Grundbegriffe des Preßrechtes
klarstellen will, muß man freilich eine gewisse Berücksichtigung der ge-
schichtlichen Entwickelung der Presse und des Preßrechts verlangen. Doch
wäre es angebracht, in einem solchen Falle sich mit ganz knappen Hin-
weisen zu begnügen. Wenn der Verfasser aber längere Auszüge aus den
Reden der französischen Nationalversammlung bringt, und diese sowie ähn-
liche längere historische Reminiszenzen über das ganze Buch verstreut, so
muß dies Verfahren als verfehlt bezeichnet werden. Die Uebersichtlichkeit
des Buchs wird erheblich dadurch beeinträchtigt. Ich möchte diesen Mangel
als den störendsten Fehler der vorliegenden Abhandlung von vornherein
rügen.
Außer einer nicht sonderlich bemerkenswerten Einleitung, einem An-
hang, der in dankenswerter Weise die französische Preßgesetzgebung zu-
sammenstellt, und einem ausgezeichneten Literaturverzeichnis bietet die
Arbeit drei Hauptteile: I. Preßstaatsrecht, II. Preßverwaltungsrecht, Preß-
verwaltungsstrafrecht, Preßstrafrecht und III. Preßrechtspolitik. In dem
erstgenannten Abschnitt findet sich nicht viel Neues: die Behandlung des Preß-
staatsrechts scheint dem Verfasser nicht zu liegen. Der letzte Abschnitt
bringt in der Hauptsache eine utopistische Betrachtung über die Möglich-
keit, die verantwortlichen Redakteure und das Publikum so zu erziehen,
daß Preßvergehen unmöglich und die Einführung einer absoluten Preßfrei-
heit denkbar erscheine.