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bei seinem geringen Umfang offenbar einem Bedürfnis der Studierenden
entspricht. Es erhebt auf Vollständigkeit keinen Anspruch und soll den
Weg zum selbständigen Arbeiten weisen.
2, v. Damm, Richard Dr, Gesetz über den Verkehr mit Kraft-
fahrzeugen vom 38. Mai 1909. Breslau 1909. J. U. Kerns
Verlag (Max Müller).
Das Werk wendet sich in erster Linie an die Besitzer von Kraft-
fahrzeugen.
3. Ellger, Hans, Wird das heutige Theater seiner volks-
erzieherischen Aufgabe gerecht? Druck und Kom-
missionsverlag von Dietrich und Hermann, Duisburg.
Eine durchgreifende Besserung der deutschen Theaterverhältnisse er-
wartet der Verfasser von einem Reichstheatergesetz, das aber nicht nur die
Lage des Schauspielerstandes, sondern auch die gesamten Bühnenver-
hältnisse regeln müßte.
4. Freund, Jsmar Dr, Die RechtsstellungderJudenimpreußischen
Vo,ksschulrecht nebst den bezüglichen Gesetzen, Verordnungen
und Entscheidungen. Im Auftrage des Verbandes der deutschen
Juden systematisch dargestellt. Berlin 1908. J. Guttentag, Verlags-
buchhandlung, G. m. b. H.
Es werden behandelt die Öffentlichen jüdischen Volksschulen, die Rechts-
stellung der Juden hinsichtlich der öffentlichen nichtjüdischen Volksschulen.
Das Werk bildet mit seinem mühsam zusammengetragenen Material einen
wertvollen Beitrag zum preußischen Schulrecht.
5. Gutmann, Hans Dr, Die Natur der Geldstrafe und ihre
Verwendungim heutigen Reichsstrafrecht. Leipzig
1909. Verlag von C. L. Hirschfeld.
Die Arbeit verdient namentlich durch ihre sorgfältige Zusammen-
stellung aller reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Geldstrafe Be-
achtung.
6. Höfling, R. Dr. Geh. Regierungsrat in Meiningen, Bürgerliches
Gesetzbuch inFrage undAntwort. 1. Band: Allgemeiner
Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht. 2. Auflage.
Berlin 1909. Verlag von Otto Liebmann.
Mit seinen geschickt gewählten und gut formulierten Fragen und
Antworten eignet sich das Buch als Repetitorium zum Selbststudium.
7. Jehle, Ernst, Rechtsanwalt in Stuttgart, Scheckgesetz vom
11. März 1908. Leipzig 1909. Verlag von C. L. Hirschfeld
Eine handliche, gut ausgestattete Textausgabe mit Anmerkungen.
Archiv für öffentliches Recht. XXVI. 3.