Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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zu den Kriegsschiffen sie der Wohltat der Prisengerichtsbarkeit 
ohne weiteres beraubt hätte, da endlich in dem Antrage kom- 
biniert mit dem englischen Vorschlage, den Kriegskonterbande- 
begriff zu beseitigen *, vielfach eine Regelung gesehen wurde, 
die nicht die Interessen aller Mächte gleichmäßig berücksichtigte, 
so hatte sich eine allgemeine Opposition gegen den Vorschlag 
gebildet. Die Folge war, daß der britische Vorschlag über die 
Hilfsschiffe in der Kommissionssitzung vom 18. September 
zurückgezogen und zugleich angeregt wurde, die Behandlung der 
ganzen Materie der assistance hostile oder des unneutral service 
einer späteren Konferenz zu überlassen *. Der Antrag hat 
denn auch bei der Frage der destruction keine weitere Rolle 
gespielt; immerhin bleibt die Tatsache bestehen, daß nach dem 
Ensemble der ursprünglichen englischen Propositionen für eine 
ganze Reihe neutraler Schiffe die Möglichkeit der Zerstörung 
ohne jedes Prisenurteil bestehen blieb. Insoweit als eine Zer- 
störung neutraler Handelsschiffe selbst ohne Prisenurteil 
zugelassen wurde, gingen die Engländer sogar weiter als die 
Verteidiger des Rechtes der Zerstörung. Es ist ferner zu be- 
rücksichtigen, daß nach britischer Praxis, abweichend von der 
kontinentalen Anschauung, gewisse neutrale Handelsschiffe als 
feindliche angesehen werden. Hierunter fallen nach dem Domizil- 
prinzip alle Schiffe, die Neutralen gehören, welche im feindlichen 
Lande ihre Handelsniederlassung haben und feindliche Schiffe, 
die vor Kriegsausbruch in Voraussicht des Krieges an einen 
Neutralen verkauft waren’, Auch nach britischer Rechts- 
anschauung also unterlagen große Kategorien neutraler Schiffe 
dem Zerstörungsrecht. Der Abstand der beiden entgegengesetzten 
Standpunkte war mithin nicht so weit, wie es den Anschein hatte. 
4 Vgl, die Rede von Exz. v. Marschall, eod. loc. p. 880, bestritten von 
der britischen Delegation. 
4 Erklärung des Lord Reay, eod. p. 917. 
5 BEHR, in Act. et Doc. 3, p. 991.
	        
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