Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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sondern die des Reeders oder Kapitäns, der Konterbande an 
Bord genommen habe (Gesichtspunkt der Humanität). Vom 
militärischen Gesichtspunkt endlich wäre es nicht zu verstehen, 
wenn ein Kriegsschiff gezwungen würde, ein neutrales Schiff, 
das es nicht einbringen kann, loszulassen, wenn es von Kriegs- 
vorräten für den Feind voll sei. „Ein solches Freilassen wäre 
für den Captor ein wahrer Verrat gegen das Vaterland.“ Ein 
Verbot der Zerstörung würde, da die neutralen Häfen für die 
Bergung von Prisen gesperrt sind, diejenigen Mächte, die keine 
Flottenstützpunkte und Kolonien haben, dauernd in eine inferiore 
Stellung gegenüber den anderen bringen. 
Zu einem Votum kam es zunächst in der Kommission nicht, 
es wurde vielmehr auf Anregung des italienischen Botschafters 
Tornielli beschlossen, definitive Voten erst dann abzugeben, wenn 
die dritte Kommission über die Frage der Aufnahme von Prisen 
in neutralen Häfen befunden hätte’. Tornielli nämlich, der 
Präsident der 3. Kommission und zugleich Mitglied der 4. Kom- 
mission war, hatte wiederholt darauf hingewiesen, daß ein großer 
Teil der praktischen Erwägungen, die für die Notwendigkeit des 
Rechts der Zerstörung neutraler Prisen angeführt werden, auf 
dem Umstand beruht, daß die Einbringung der Prisen in neutrale 
Häfen nicht gestattet sei. 
Auf MaArTEns’ Vorschlag wurden jedoch inzwischen im 
Prüfungsausschuß der 4. Kommission die Diskussionen über die 
Frage der Zerstörung 5° wieder begonnen. Dies hatte zur Folge, 
daß Tornielli wiederholt auf die Wichtigkeit der noch ausstehen- 
den Beschlüsse der 3. Kommission für die ganze Frage hinwies ®, 
bis dann endlich die Frage der Einbringung von Prisen in neu- 
trale Häfen in den vereinigten Prüfungsausschüssen der beiden 
Kommissionen zur Behandlung gelangten. 
Die Beratungen des Ausschusses der 4. Kommission be- 
s8 Eod. p. 901—905. 5” Kod. p. 989 ff. 
se Tod. p. 994, 997—8.
	        
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