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sondern die des Reeders oder Kapitäns, der Konterbande an
Bord genommen habe (Gesichtspunkt der Humanität). Vom
militärischen Gesichtspunkt endlich wäre es nicht zu verstehen,
wenn ein Kriegsschiff gezwungen würde, ein neutrales Schiff,
das es nicht einbringen kann, loszulassen, wenn es von Kriegs-
vorräten für den Feind voll sei. „Ein solches Freilassen wäre
für den Captor ein wahrer Verrat gegen das Vaterland.“ Ein
Verbot der Zerstörung würde, da die neutralen Häfen für die
Bergung von Prisen gesperrt sind, diejenigen Mächte, die keine
Flottenstützpunkte und Kolonien haben, dauernd in eine inferiore
Stellung gegenüber den anderen bringen.
Zu einem Votum kam es zunächst in der Kommission nicht,
es wurde vielmehr auf Anregung des italienischen Botschafters
Tornielli beschlossen, definitive Voten erst dann abzugeben, wenn
die dritte Kommission über die Frage der Aufnahme von Prisen
in neutralen Häfen befunden hätte’. Tornielli nämlich, der
Präsident der 3. Kommission und zugleich Mitglied der 4. Kom-
mission war, hatte wiederholt darauf hingewiesen, daß ein großer
Teil der praktischen Erwägungen, die für die Notwendigkeit des
Rechts der Zerstörung neutraler Prisen angeführt werden, auf
dem Umstand beruht, daß die Einbringung der Prisen in neutrale
Häfen nicht gestattet sei.
Auf MaArTEns’ Vorschlag wurden jedoch inzwischen im
Prüfungsausschuß der 4. Kommission die Diskussionen über die
Frage der Zerstörung 5° wieder begonnen. Dies hatte zur Folge,
daß Tornielli wiederholt auf die Wichtigkeit der noch ausstehen-
den Beschlüsse der 3. Kommission für die ganze Frage hinwies ®,
bis dann endlich die Frage der Einbringung von Prisen in neu-
trale Häfen in den vereinigten Prüfungsausschüssen der beiden
Kommissionen zur Behandlung gelangten.
Die Beratungen des Ausschusses der 4. Kommission be-
s8 Eod. p. 901—905. 5” Kod. p. 989 ff.
se Tod. p. 994, 997—8.