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gannen damit, daß, wie schon oben erwähnt, Japan erklärte,
seine Amendements zu dem britischen Vorschlage zurückzuziehen,
dessen Konsequenzen mit der japanischen Auffassung nicht har-
monierten, daß jedes neutrale Schiff der Prisengerichtsbarkeit
unterstehe >®.,
Im übrigen nahmen die russisch-englischen Debatten im
Ausschuß ihren Fortgang. Dabei wurde Rußland von Deutsch-
land unterstützt. Dem englischen Standpunkte erwuchs eine
Stütze in den Ausführungen des belgischen Delegierten van den
Heuvell und in der Rede, die der amerikanische General Davis
über das Thema hielt.
Um nicht auf alle Reden im einzelnen eingehen zu müssen,
sollen die Gesichtspunkte, die von beiden Seiten hervorgehoben
wurden, zusammengefaßt werden. Auf der einen Seite wird
dazu am besten die Rede des deutschen Delegierten Kriege
dienen. Sie berücksichtigt in kurzen Worten fast alle Gesichts-
punkte, die in Frage kommen, auch ist sie methodisch gegliedert.
Drei Thesen sind es, die Kriege aufstellt:
1. die Zerstörung ist durch das gegenwärtige Völkerrecht
gestattet;
2. sie ist vom militärischen Gesichtspunkte aus unent-
behrlich;
3. sie enthält keine übermäßigen Härten gegenüber dem
Eigentümer des Schiffes.
Zur Begründung der ersten These führte Kriege zunächst
die im ersten Teile dieser Arbeit erwähnte Tatsache an, daß die
Reglements der meisten Staaten die Zerstörung gestatten. Er
konnte sich hierbei auf die vorhergegangenen Spezialausführungen
des russischen Kapitäns Behr beziehen und beschränkte sich ım
übrigen auf den Hinweis, daß auch Professor Holland aus der Ueber-
einstimmung der Reglements den Schluß gezogen hatte, daß die
59 od. p. 9%.