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aufnahme zuzugestehen, wodurch ein Kompromiß unmöglich ge-
worden war. Man könne nicht verkennen, führte Tornielli weiter
aus, dab alle Bedingungen der Seefahrt seit verhältnismäßig
kurzer Zeit sich geändert hätten — einen intransigenten Stand-
punkt könne Italien also nicht einnehmen. Er (Tornielli) be-
trachte die Bestimmung über die Aufnahme von Prisen als an-
genommen und nur unter dieser Voraussetzung stimme er für
das Verbot der Zerstörung von Prisen ””. In demselben Sinne
äußerte sich der schwedische Vertreter Hammarskjöld 8°. Oester-
reich-Ungarn °! und die Türkei ®® spracken sich dahin aus, daß
sie zwar im Prinzip für das Verbot der Zerstörung seien, gewisse
Ausnahmefälle aber zugestehen müßten, in denen die Zerstörung
berechtigt sei. Martens wies noch einmal darauf hin, daß es
aoch dringend notwendig sei, dem künftigen Prisenhof eine
materielle Grundlage zu geben. Die Beratungen hätten gezeigt,
daß es eine feststehende Meinung über die Frage weder in der
Jurisprudenz noch in der Doktrin gäbe, alles sei streitig. Mar-
tens’ Anregung, nochmals den japanischen Vorschlag aufzunehmen,
der vielleicht eine gute Grundlage für die Beratungen geben
könne, blieb unbeachtet. Es wurde zur Abstimmung geschritten.
Zuerst über den britisch-amerikanischen Antrag, für den 11
Mächte stimmten (Vereinigte Staaten, Belgien, Dänemark,
Spanien, Großbritannien, Italien, Japan, Norwegen, Niederlande,
Türkei, Schweden). Vier Großmächte stimmten dagegen (Deutsch-
land, Oesterreich-Ungarn, Frankreich und Rußland). Der Stimme
enthielten sich Brasilien und Serbien. Da somit 4 Großmächte
gegen die englisch-amerikanischen Vorschläge sich ausgesprochen
hatten und 2 Mächte (Italien und Schweden) auch nur unter
bestimmten Voraussetzungen dafür stimmten, so waren die Vor-
schläge als nicht angenommen zu betrachten. Die darauf folgende
Abstimmung über die russischen Vorschläge, die 6 Anhänger
"° Eod. p. 1071, 1073. 8° Eod. p. 1074. sı Hod. p. 1070.
82 Eod. p. 1071.
Archiv für öffentliches Recht. XXVT, 4. 36