Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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gegenüberstehen. Das zweite Ziel sollte dadurch erreicht werden, 
daß es dem Kapitän eines Konterbande führenden Schiffes ge- 
stattet sein sollte, durch Hingabe oder Zerstörung der Konter- 
bande das Schiff vor der Zerstörung zu retten. 
Das spanische Memorandum für die Konferenz schlug vor, 
die Zerstörung neutraler Schiffe zwar im Prinzip zu verbieten, 
dieses Verbot aber davon abhängig zu machen, daß die neutralen 
Staaten Prisen den Zugang in ihre Häfen gewährten. Auf jeden 
Fall aber sollte die Zerstörung niemals aus dem Grunde ge- 
stattet sein, daß der Feind nahe ist, also Gefahr der Reprise 
besteht oder eine Prisenmannschaft vom Kaptor nicht entbehrt 
werden kann. Diese Gründe zeigen nur an, dab der Kaptor 
nicht genügend Mittel besitzt, um die Einbringung der Prisen 
zu Ende zu führen. Dagegen sollten als Gründe der Zerstörung 
anerkannt werden solche, die aus dem Zustand des Meeres, der 
Navigationsunfähigkeit des nehmenden oder genommenen Schiffes 
oder dem Mangel an Brennmaterial oder an Lebensmitteln 
folgen. 
Unter diesen Umständen war es zunächst unmöglich, in die 
von der britischen Regierung gemeinsam mit dem französischen 
Juristen Fromageot aufgestellten „bases de discussion“ mehr 
hereinzunehmen als den Satz, daß „im Prinzip eine neutrale 
Prise in einen Prisenhafen eingebracht werden müsse“ ®, Es 
wurde im übrigen einfach die Frage aufgestellt: Soll die Ver- 
pflichtung, das genommene neutrale Schiff in einen Prisenhafen 
zu bringen, als Regel ohne Ausnahme interpretiert werden, oder 
sollen Ausnahmen zulässig sein ? 
Einige Staaten (Großbritannien, Niederlande) hatten in ihren 
Memoranden den Fall vorgesehen, daß sich an Bord eines zer- 
störten feindlichen Schiffes neutrale Ware befindet, die der Zer- 
störung nicht unterliegt. Sie schlugen vor, eine Entschädigungs- 
» Eod. p. 102, base 30.
	        
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