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gegenüberstehen. Das zweite Ziel sollte dadurch erreicht werden,
daß es dem Kapitän eines Konterbande führenden Schiffes ge-
stattet sein sollte, durch Hingabe oder Zerstörung der Konter-
bande das Schiff vor der Zerstörung zu retten.
Das spanische Memorandum für die Konferenz schlug vor,
die Zerstörung neutraler Schiffe zwar im Prinzip zu verbieten,
dieses Verbot aber davon abhängig zu machen, daß die neutralen
Staaten Prisen den Zugang in ihre Häfen gewährten. Auf jeden
Fall aber sollte die Zerstörung niemals aus dem Grunde ge-
stattet sein, daß der Feind nahe ist, also Gefahr der Reprise
besteht oder eine Prisenmannschaft vom Kaptor nicht entbehrt
werden kann. Diese Gründe zeigen nur an, dab der Kaptor
nicht genügend Mittel besitzt, um die Einbringung der Prisen
zu Ende zu führen. Dagegen sollten als Gründe der Zerstörung
anerkannt werden solche, die aus dem Zustand des Meeres, der
Navigationsunfähigkeit des nehmenden oder genommenen Schiffes
oder dem Mangel an Brennmaterial oder an Lebensmitteln
folgen.
Unter diesen Umständen war es zunächst unmöglich, in die
von der britischen Regierung gemeinsam mit dem französischen
Juristen Fromageot aufgestellten „bases de discussion“ mehr
hereinzunehmen als den Satz, daß „im Prinzip eine neutrale
Prise in einen Prisenhafen eingebracht werden müsse“ ®, Es
wurde im übrigen einfach die Frage aufgestellt: Soll die Ver-
pflichtung, das genommene neutrale Schiff in einen Prisenhafen
zu bringen, als Regel ohne Ausnahme interpretiert werden, oder
sollen Ausnahmen zulässig sein ?
Einige Staaten (Großbritannien, Niederlande) hatten in ihren
Memoranden den Fall vorgesehen, daß sich an Bord eines zer-
störten feindlichen Schiffes neutrale Ware befindet, die der Zer-
störung nicht unterliegt. Sie schlugen vor, eine Entschädigungs-
» Eod. p. 102, base 30.