Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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sind. Denn die Rechte, die der Staat den Beamten gegenüber 
gehabt habe, seien „des pouvoirs arbitraires qu’un long usage a 
fait considerer comme necessaires en les revetant de la formule 
Jusqu’ici legalement intangible de „prerogatives gouvernementales 
et administratives““ 5°, 
Sicherlich läßt sich gegen diese Auffassung vom Wesen des 
Beamtenverhältnisses zum Staate mancherlei einwenden. Eine 
solche Kritik gehört jedoch in den parlamentarischen Kampf, 
für sie ist hier nicht der Ort. Nicht den politischen Wert der 
Entwürfe haben wir zu beurteilen; — diese Beurteilung würde 
von deutscher Seite einer V erurteilung wohl ziemlich gleich- 
kommen — sondern zu versuchen, objektiv die Folgerungen, die 
sich aus den Vorschriften für das Verhältnis der Beamten zum 
Staate ergeben, zu ziehen. Man muß sich, um einem Neuen 
gerecht zu werden, von vorgefaßten Meinungen möglichst frei- 
halten. Prophezeienwollen ist nirgends mißlicher als in poli- 
tischen Dingen. Wenn das, was die Theorie für die Grund- 
pfeiler des Staates gehalten hat, zusammenbricht, so ist dessen 
Untergang damit noch nicht gegeben ®’. Denn was sich der 
theoretischen Betrachtung als wilde, unbehauene Felsblöcke dar- 
stellt, wird vom Lieben außerordentlich schnell behauen und ge- 
glättet, sodab es für das Staatsgebäude brauchbare Quadern er- 
gibt. Auch ist das staatliche und wirtschaftliche Leben in be- 
ständigem Fließen begriffen, es schafft neue Formen, über die 
man nicht deshalb den Stab brechen darf, weil sie in kein 
6% Komm.-Bericht S. 28. 
5 Trefflich erfaßte dies der bekannte konservative preußische und 
Reichstagsabgeordnete von MEYER-ARNSWALDE, der in den 70er und 80 er 
Jahren des 19. Jahrhunderts verschiedene Gesetze, vor allem die preußische 
Kreisordnung vom altständischen Standpunkte aus heftig bekämpfte und 
sich nicht genug darin tun konnte, deren Folgen in schwärzestem Lichte zu 
malen. Waren die Gesetze aber angenommen, so fand er sich mit der 
Tatsache mit den geflügelt gewordenen Worten ab: „es geht auch so“, und 
Herr von MEYER hat recht behalten: es ist auch so gegangen.
	        
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