— 604 —
Fällen ist die Anhörung des Disziplinarrats erforderlich. Er be-
steht aus den obersten Beamten des Dienstzweiges und zwei Be-
amten desselben Grades wie der Angeklagte. Alle 3 Jahre
werden von jedem Grade 12 Vertreter gewählt. Die beiden mit
den meisten Stimmen gewählten werden zur Teilnahme am Dis-
ziplinarrat berufen. Der Angeklagte kann einen von ihnen ab-
lehnen ®, Auch darf er eine Verteidigungsschrift einreichen,
doch steht ihm das Recht, einen Verteidiger zu nehmen, nicht zu.
In besonders schweren und eiligen Fällen kann jeder Be-
amte vorläufig vom Dienste suspendiert werden.
Aehnliche Bestimmungen gelten für die Beamten des Steuer-
dienstes, der Zoll-® und Staatsmanufakturenverwaltung °%; nur
ist die. Reihenfolge der Disziplinarstrafen verschieden; auch wer-
den von der Beamtenschaft alle zwei Jahre 8, bezw. alle Jahre
6 bezw. 10 Vertreter® 8% gewählt.
Für die Steuereinnehmer sind die Disziplinarstrafen fol-
gende:
Strafen 1. Grades: Tadel mit Einschrift in die Akten;
Einbehaltung höchstens des halben Gehalts für höchstens einen
Monat.
82 Ueber dieses Ablehnungsrecht vgl, Anm. 92.
88? Eine besondere Beschränkung gilt für die Zollbeamten: sie dürfen
weder selbst, noch durch ihre Frauen Handel treiben (eirc. 21 nivöse und
16 prairial an VIN).
84 Bei den Vorstehern der Stnuatsmanufakturen ist die Einbehaltung des
Gehalts mit zeitweiligem Ausschluß vom Dienste verbunden, ebenso bei den
technischen Beamten der Staatsmanufakturen, bei denen die Einbehaltung
des Gehalts, falls auf sie als Strafe 1. Grades erkannt wird, höchstens eine
Woche dauert. Diese wählen auch nicht Vertreter in den Disziplinarrat,
es treten ihm vielmehr die beiden ältesten Beamten im Seinedepartement
bei, die denselben Grad wie der Angeklagte haben.
#5 Ueber die Verschiedenheiten in diesen decr. vgl. S. 574 u. ff.
88 Aehnliche Bestimmungen bestehen für diese Dienstzweige in Algier
und in den Departements. In Algier ist noch als besondere Strafe 2. Gra-
des die „Stellung zur Disposition der heimischen Verwaltung durch Diszi-
plinarmaßregel* aufgeführt.