Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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S 7. Die Minister. 
Die Minister sind die höchsten Beamten der Republik. Sie 
nehmen jedoch eine derartige Ausnahmestellung ein, daß es 
wünschenswert schien, ihnen einen besonderen Abschnitt zu 
widmen. 
Es gibt in Frankreich z. Zt. zwölf Ministerien: 
Das Ministerium der Justiz und des Kultus ®®, 
„ „ des Auswärtigen, 
» n des Innern, 
„ n der Finanzen, 
„ „ des öffentlichen Unterrichts, 
„ j der öffentlichen Arbeiten und der Posten, 
„ „ des Handels, 
„ „ des Ackerbaus, 
„ „ des Krieges, 
n „ der Marine, 
„ n der Kolonien, 
„ „ der Arbeit und der sozialen Fürsorge. 
Die Berufung der Minister erfolgt in der Weise, daß der 
Präsident einem Politiker die Bildung des Kabinetts anvertraut. 
Dieser sucht Personen zu gewinnen, die über eine zahlreiche 
Anhängerschaft in der Kammer verfügen, um so der Regierung 
im Parlamente eine Mehrheit zu sichern. Die Minister werden 
dann durch ein Dekret ernannt, „auf das der Präsident nur seine 
Unterschrift setzt* CoMsEs de LESTRADE $S. 253). Sie nehmen 
ihren Abschied, wenn sie in der Kammer eine Niederlage er- 
litten haben. Ihr Verhältnis zum Staatsoberhaupte spielt dabei 
keine Rolle. 
  
9 Die Vereinigung besteht erst seit deer. 24. VII. 1909. Es gibt nämlich 
gewisse Nebendienstzweige, die von einem Ministerium zum andern über- 
gehen, je nach den persönlichen Annehmlichkeiten oder politischen Dis- 
positionen der Minister (vgl. DUPRIEZ, II. S. 333).
	        
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