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S 7. Die Minister.
Die Minister sind die höchsten Beamten der Republik. Sie
nehmen jedoch eine derartige Ausnahmestellung ein, daß es
wünschenswert schien, ihnen einen besonderen Abschnitt zu
widmen.
Es gibt in Frankreich z. Zt. zwölf Ministerien:
Das Ministerium der Justiz und des Kultus ®®,
„ „ des Auswärtigen,
» n des Innern,
„ n der Finanzen,
„ „ des öffentlichen Unterrichts,
„ j der öffentlichen Arbeiten und der Posten,
„ „ des Handels,
„ „ des Ackerbaus,
„ „ des Krieges,
n „ der Marine,
„ n der Kolonien,
„ „ der Arbeit und der sozialen Fürsorge.
Die Berufung der Minister erfolgt in der Weise, daß der
Präsident einem Politiker die Bildung des Kabinetts anvertraut.
Dieser sucht Personen zu gewinnen, die über eine zahlreiche
Anhängerschaft in der Kammer verfügen, um so der Regierung
im Parlamente eine Mehrheit zu sichern. Die Minister werden
dann durch ein Dekret ernannt, „auf das der Präsident nur seine
Unterschrift setzt* CoMsEs de LESTRADE $S. 253). Sie nehmen
ihren Abschied, wenn sie in der Kammer eine Niederlage er-
litten haben. Ihr Verhältnis zum Staatsoberhaupte spielt dabei
keine Rolle.
9 Die Vereinigung besteht erst seit deer. 24. VII. 1909. Es gibt nämlich
gewisse Nebendienstzweige, die von einem Ministerium zum andern über-
gehen, je nach den persönlichen Annehmlichkeiten oder politischen Dis-
positionen der Minister (vgl. DUPRIEZ, II. S. 333).