Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

BB — 
es als „unwahrscheinlich“ bezeichnet hatte, „daß vorwiegend 
praktisch denkende Männer, wie es die Kodifikatoren des 
Code Napoleon gewesen sind, so ganz im Banne des theore- 
tischen Lehrgebäudes eines BENTHAM sich befunden haben sollen.“ 
Diese HATSCHEKsche Beweisführung einer Ueberprüfung zu 
unterziehen, ist Aufgabe dieses Abschnittes. 
1. HATSCHEK teilt uns 8. 443 f. mit, daß „die offizielle Vor- 
rede zur ersten Ausgabe des Code penal BENTHAM neben Mon- 
TESQUIEU und BECCARIA als denjenigen Schriftsteller nannte, 
der auf die Abfassung dieses Gesetzbuches wesentlichen Einfluß 
genommen hatte“. Als Beleg hierfür zitiert HATSCHEK in Annm.3: 
„BENTHAM, Works edit. Bowering IV 514“. Die Stelle — sie 
ist einem Briefe BENTHAMs an den Kaiser von Rußland ent- 
nommen — lautet wörtlich: 
„In the preface to that authoritative work, my unauthori- 
tative one is mentioned with honour: among the dead, Mon- 
TESQUIEU, BECCARIA, and BLACKSTONE; among living names, 
(unless it be for some matter of fact) none but mine“. 
In dieser nicht sehr sympathisch anmutenden Selbstanpreisung 
ist nur ganz allgemein gesagt, daß BENTHANs Werk (ge- 
meint sind die 1802 erschienenen „Traites de legislation civile 
et penale“) in der angeblichen Vorrede „with honour“ erwähnt 
sel, HATSCHEK jedoch konstruiert daraus sofort einen Beweis da- 
für, daß das Napoleonische Kodifikationswerk speziell von der 
BentHamschen Theorie der Geschlossenheit, Lücken- 
losigkeit wesentlich beeinflußt sei! Wie wenig diese Schluß- 
folgerung HATSUHEKs der Wirklichkeit entspricht, wird sich so- 
fort offenbaren: 
Wie die bisher festgestellten Tatsachen lehren, kann die 
entscheidende Frage, aus welchem Grund und in welchem Zu- 
sammenhang die ehrenvolle Nennung BENTHAMs in jener angeb- 
lichen „offiziellen Vorrede“ erfolgt ist, mit Sicherheit nur aus 
dem Wortlaute dieser Vorrede beantwortet werden. Wenn
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.