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es als „unwahrscheinlich“ bezeichnet hatte, „daß vorwiegend
praktisch denkende Männer, wie es die Kodifikatoren des
Code Napoleon gewesen sind, so ganz im Banne des theore-
tischen Lehrgebäudes eines BENTHAM sich befunden haben sollen.“
Diese HATSCHEKsche Beweisführung einer Ueberprüfung zu
unterziehen, ist Aufgabe dieses Abschnittes.
1. HATSCHEK teilt uns 8. 443 f. mit, daß „die offizielle Vor-
rede zur ersten Ausgabe des Code penal BENTHAM neben Mon-
TESQUIEU und BECCARIA als denjenigen Schriftsteller nannte,
der auf die Abfassung dieses Gesetzbuches wesentlichen Einfluß
genommen hatte“. Als Beleg hierfür zitiert HATSCHEK in Annm.3:
„BENTHAM, Works edit. Bowering IV 514“. Die Stelle — sie
ist einem Briefe BENTHAMs an den Kaiser von Rußland ent-
nommen — lautet wörtlich:
„In the preface to that authoritative work, my unauthori-
tative one is mentioned with honour: among the dead, Mon-
TESQUIEU, BECCARIA, and BLACKSTONE; among living names,
(unless it be for some matter of fact) none but mine“.
In dieser nicht sehr sympathisch anmutenden Selbstanpreisung
ist nur ganz allgemein gesagt, daß BENTHANs Werk (ge-
meint sind die 1802 erschienenen „Traites de legislation civile
et penale“) in der angeblichen Vorrede „with honour“ erwähnt
sel, HATSCHEK jedoch konstruiert daraus sofort einen Beweis da-
für, daß das Napoleonische Kodifikationswerk speziell von der
BentHamschen Theorie der Geschlossenheit, Lücken-
losigkeit wesentlich beeinflußt sei! Wie wenig diese Schluß-
folgerung HATSUHEKs der Wirklichkeit entspricht, wird sich so-
fort offenbaren:
Wie die bisher festgestellten Tatsachen lehren, kann die
entscheidende Frage, aus welchem Grund und in welchem Zu-
sammenhang die ehrenvolle Nennung BENTHAMs in jener angeb-
lichen „offiziellen Vorrede“ erfolgt ist, mit Sicherheit nur aus
dem Wortlaute dieser Vorrede beantwortet werden. Wenn