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Veranlassung zu jener Rede von CoMmBES-Dounous! Dement-
sprechend klingt sie in die Worte aus: „Je demande la mention
de ’hommage au proc£&s-verbal, et le depöt de l’ouvrage A la
bibliothöque.“ Das Protokoll meldet dann noch weiter: „Oette
proposition est adoptee“, und damit hat die Episode ihren Ab-
schluß gefunden. Aus diesen Vorgängen kann, glaube ich, nicht
der Schluß gezogen werden, daß die BENTHAMsche Theorie der
„Geschlossenheit des Gesetzbuches“ auf die Mitglieder des Corps
legislatif einen tiefen Eindruck gemacht habe.
Und noch etwas! Zur Zeit der kritischen Sitzung des Corps
legislatif (8. IV. 03) waren die Kodifikationsarbeiten zum Üode
civil bereits ziemlich weit vorgeschritten; das ganze I. Buch,
damals 509 88 umfassend, war in Form von Einzelgesetzen bereits
publiziert!”. Wenn nun ÜCOoMBES-DOUNOUS in diesem Zeitpunkte
sich veranlaßt sieht, seine Kollegen über die Bedeutung des
BentHAnmschen Werkes erst aufzuklären, so ergibt sich
daraus, daß die Beratungen des Corps legislatif über den Code
civil unmöglich vom BENTHAMschen Prinzip der „Geschlossenheit
des Gesetzbuches“ erfüllt gewesen sein können, man müßte denn
annehmen, daß in den Beratungen über das II. und III. Buch
ein ganz anderer „Geist“ geherrscht habe, als in jenen über das
I. Buch. — Wir kommen zu dem Ergebnis: Daß CoMBESs-
Dounous seine Rede „im Corps legislatif gerade zur Zeit der
Beratung über den Code civil“ gehalten hat, besitzt für unsere
Frage nicht die geringste Bedeutung.
Die beiden von HATSCHEK angerufenen „Tatsachen“ sind
also völlig ungeeignet zu beweisen, daß der „Geist“ des Code
Napoleon von dem BENTHAMschen Prinzip der „Geschlossenheit
des Gesetzbuches“ erfüllt sei.
15 Das Gesetz, welches den letzten, 11. Titel des I. Buches enthält,
wurde vom Corps legislatif am 29. III. 08 (8 germinal an XI) beschlossen
und 10 Tage später ausgefertigt und publiziert.
Archiv für öffentliches Recht. XXVI. 1. 6