Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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tage tritt”®. Wie wären diese bedeutenden Modifikationen des 
Etats zu begründen, wenn man „die hauptsächlichste Verände- 
rung, die durch das Gesetz vom 4. Juli 1879 geschaffen werden 
sollte, in der Verlegung des Reichskanzleramts für E.-L. von 
Berlin nach Straßburg erblicken sollte?“ Es war eben nicht 
nur eine zweckentsprechende Dislokation des Ministers für E.-L., 
sondern eine hochpolitische Aktion unter dem Deckmantel einer 
zweckentsprechenden Dislokation. Der Statthalter sollte sein 
ein Abglanz der kaiserlichen Majestät ’” in den Reichslanden. 
Das bedeutendste Argument aber dafür, daß die landesherrliche 
Qualität des Statthalters, als die tatsächlich bedeutendere anzu- 
schlagen ist, ist in der Entwickelung der dem Statthalter in 
seinen Funktionen obliegenden Verantwortlichkeit zu finden. 
IV. Der Statthalter hat kraft seiner rechtlich primären Mi- 
nisterstellung, die sogen. konstitutionelle Verantwortung zu tragen. 
Es ergibt sich dies aus $ 2 des Ges. v. 4. Juli 1879, da gehört 
doch zweifellos diese konstitutionelle Verantwortlichkeit zu den 
„Obliegenheiten“, die dem Reichskanzler zugewiesen waren. Wenn 
auch nun die Betrachtung dieser Verantwortlichkeit im deutschen 
Staatsrecht rein dogmatischer Natur ist®°, da es mangels irgend 
welcher positiv-rechtlichen Vorschriften über den Umfang der- 
selben noch über das einzuhaltende Verfahren usw. an der Mög- 
8 Kapitel XIV a des Etat lautete in der Verfassung des Nachtrags: 
Statthalter 
Repräsentationskosten . . . 200000 M 
Außerdem freie Wohnung, einschl. Heizung und Beleuchtung 15 000 „ 
Bureau des Statthalters . 20 0 m nr nn nn nn. 21405 „ 
Sonstige Ausgaben . . » : 2 2m nn nenn... 17550 „ 
255 025 M 
Im entsprechenden Etatsjahr war die Höhe der für.den Reichskanzler 
in den Etat eingestellten Summen 103 870 c#, also weniger als die Hälfte 
dieses Verhältnis geblieben. 
79 Otto MAYER, Art. Statthalter in v. STENGEL, Wörterbuch des deutschen 
Verwaltungsrechts S. 539. 
% Vgl. LABAnD I, S. 359.
	        
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