Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

— 197° — 
+ 100 243 M. (2. Nachtragsetat f. 1908 v. 
18. Mai 1908, RGBI. S. 197) 
+ 27006463 ,„ (3. Nachtragsetat f. 1908 v. 
18. Mai 1908, RGBl. S. 199) 
+ 933241 „ (4. Nachtragsetat f. 1908 v. 
30. Mai 1908, RGBI. 8. 261), 
Das Unterbleiben der Schuldentilgung, die durch $ 4 des 
Ges. v. 3. Juni 1906 für 1908 festgesetzt worden war, fand 
in folgender Bestimmung des Etatsges. v. 31. März 1908 Aus- 
druck: 
& 4. „Der zur Verminderung der Reichsschuld in Kapitel 
68.d des Etats für das Reichsschatzamt eingesetzte Betrag [näm- 
lich 23910000 M.] wird insoweit nicht verwendet, als die im 
Rechnungsjahr 1908 aufzubringenden Matrikularbeiträge den 
Sollbetrag der Ueberweisungen um mehr als 40 Pfg. auf den 
Kopf der Bevölkerung übersteigen. Soweit nach vorstehendem 
nach der Rechnung des Rechnungsjahres 1908 ein Betrag zur 
Schuldentilgung sich ergibt, ist er von den bereitesten noch offen- 
stehenden Krediten abzusetzen.“ 
Wie sich aus obigen Ziffern des Etats von 1908 ergibt, über- 
steigen die Matrikularbeiträge für 1908 (einschließlich des Nach- 
tragsetats) den SNollbetrag der Ueberweisungen um rund 150 
Millionen M., also weitaus um mehr als rund 24 Millionen M. 
(„40 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung“ von rund 60 Millionen 
Einwohnern), weshalb denn auch nach der Bestimmung dieses 
$ 4 die Schuldentilgung gänzlich unterblieb. Hierin zeigt sich 
der bereits oben angedeutete enge Zusammenhang zwischen 
Matrikularbeiträgen einerseits und Reichsschuldentilgung anderer- 
seits. — 
Die gestundeten Beträge an ungedeckten Matrikularbeiträgen 
hätten nun 1906 nach dem Etat 58 Millionen M. betragen (287,7 
Millionen M. Matrikularbeiträge — 205,9 Millionen M. Ueberw. 
— 24 Millionen M. = 58 Millionen M.), verringerten sich aber 
infolge günstiger Rechnungsabschlüsse auf 28 Millionen M. Für 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXVIL. 2. 14
	        
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