Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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Einen derartigen Vorschlag hat auch G&. v. MAYR gemacht, 
so z. B. in einer kleinen Schrift „Die Reichsfinanzreform, ins- 
besondere vom staatlichen Gesichtspunkt“ (Oldenbourg, München 
1902), S. 19. Er spricht zunächst von dem (in der Zeit um 
1902 mehrfach geäußerten) Gedanken, „es müsse das Damok- 
lesschwert von Netto-Matrikularbeiträgen [un- 
gedeckten Matrb.] über den Einzelregierungen deswegen schweben, 
damit sie im Bundesrat mehr Energie im Streichen, als solche 
anscheinend die Parlamentarier selbst sich zutrauen, entwickeln 
möchten!‘ Aber gerade dieses Damoklesschwert habe zur Er- 
höhung der Anleiheposten sehr erheblich beigetragen; denn ge- 
rade die Verweisung auf die Anleihe sei das wirksamste Mittel, 
den Betrag der Matrikularbeiträge in der Gegenwart, allerdings 
auf Kosten ihrer Erhöhung in der Zukunft, herabzudrücken. 
Wenn aber schon die ungedeckten Matrikularbeiträge beibehalten 
werden müßten, so sei doch ihre Gefahr für die einzelstaatlichen 
Haushalte zu begrenzen: man könne etwa an einen zehnpro- 
zentigen Ueberschuß der Matrikularbeiträge über die 
Ueberweisungen denken. 
Neben der Bindung der Matrikularbeiträge, also neben der 
relativen Fixierung ihrer Beträge, müßte aber zur Balanzierung 
des Etats ein beweglicher Faktor geschaffen werden. 
wie er ja auch in den beiden Miquelschen Entwürfen durch Zu- 
schläge auf die Stempel- und Verbrauchsabgaben des Reiches 
vorgesehen war. Auch ScHanz (Finanz-Archiv 1896, Bd. XIll) 
machte einen derartigen Vorschlag: die Stempel- und Zucker- 
abgaben sollten beweglich gemacht werden, sodaß sie nach 
dem jährlichen Deckungsbedarf bei gesetzlicher Feststellung des 
Etats (also im Gegensatz zu Miquel nicht in einem besonderen 
Gesetz!) bemessen werden könnten. 
Dr. Hans KöpPpE schlägt in seiner Schrift „Die Reichs- 
finanzreform* (Leipzig 1902) vor, an Stelle der Matrikular- 
beiträge den Mehr- oder den Mindestbetrag des Etats durch Zu-
	        
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