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Es mußte also noch ausdrücklich Vorsorge getroffen werden, daß
auch ein Auslieferungsdelikt aus den Katalogen der Verträge
der Rechtshilfepflicht entzogen wurde, sobald es im Einzelfall
als politisches Verbrechen anzusehen war. Man fügte zu diesem
Zwecke den Verträgen eine besondere Klausel hinzu, die, ähn-
lich wie in dem badisch-amerikanischen Vertrag, jede Ausliefe-
rung wegen „Verbrechen politischer Natur, crimes of a political
character“ ausschloß. Diese vage Bezeichnung der asylwürdigen
Reate ist eine Besonderheit des englisch-amerikanischen Aus-
lieferungsrechts'*. J. B. MooORE meint allgemein !’: „Various
definitions have been given of what constitutes a political offence.
Such definitions, however, are of little practical value, since
the question whether a particular act comes within that cate-
gory is pre-eminently circumstantial“. Dazu kommt noch"®:
„In different countries different views are held as to what con-
stitutes a political offence. This difference arises from variant
notions of government and policy, and each nation is entitled
to maintain its own opinions on such subjects“. Dieser eigent-
lich selbstverständliche — aber den unfruchtbaren Bemühungen
um eine allgemeingültige Umschreibung gegenüber wertvolle —
Satz läßt die Frage nach dem Begriff des politischen Deliktes
nur im Hinblick auf einen bestimmten Staat aufwerfen. Es gibt
nicht nur eine deutsche Definition des politischen Verbrechens,
sondern auch eine schweizerische, französische, amerikanische usf.
Ueber die amerikanische Auffassung hat die American
Society ofInternational Law aufihrer dritten Jahres-
versammlung in Washington, D. C., am 23. April 1909 ausführlich
Vergl. v. MArTıTz a.a. 0. II, S. 817, 318, 560. Die Formulierungen
der Asylklausel in den amerikanischen Verträgen siehe bei MOORE a. a. 0.
I, p. 806, 307 ; in den (unten Anm. 17 näher bezeichneten) Proceedings p. 101,
156, 157 und in der Zusammensteliung des Supplement to the American
Journal of International Law vol. 3 (1909) p. 144—152.
5A. a. O0. 1], p. 308; vergl. auch SpEAR a. a. O. p. 48.
"A.2a.0.1,p. 313.