Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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ihm als fortschrittlich und billigenswert, der Regierung jenes 
Staates aber als verbrecherisch gelten müssen °*. So sehr man 
also nur wünschen kann, daß die Auslieferung gemeiner Ver- 
brecher immer ausgedehnter und allgemeiner erfolgt, so sehr muß 
man an dem Prinzip der Asylgewährung für politische Verbrecher 
festhalten. Ob man ihnen einen Rechtsanspruch auf Asyl ein- 
räumen will, ist eine Frage, die unabhängig von der Asylgewäh- 
rung selbst beantwortet werden muß??, Dagegen ist es immer 
von Bedeutung, die Fälle genauer zu umgrenzen, in welchen 
demnach jede Rechtshilfe verweigert werden soll, mit anderen 
Worten: den Gesichtspunkt zu finden, nach dem die Entschei- 
dung, ob ein gegebenes Verbrechen als gemein oder politisch 
zu gelten hat, getroffen werden kann. 
Gibt es einen solchen Gesichtspunkt ? oder läßt sich gar 
eine Definition des politischen Verbrechens geben, die jeden 
Einzelfall zu lösen imstande ist? Letzteres wird entschieden 
verneint *, Die Gutachten sind sich darin einig, daß die Staaten- 
praxis zu einer einheitlichen anerkannten Begriffsbestimmung für 
das politische Verbrechen bis zum heutigen Tage "nicht gelangt 
ist, Man findet dies bei den verschiedenen Regierungssystemen 
in den einzelnen Ländern verständlich, selbst erfreulich, und gibt 
die Möglichkeit und Berechtigung verschiedener Auffassungen 
bereitwillig zu2. Aber auch bei Beschränkung auf die eigene 
amerikanische Ansicht hält man es für richtig, keine Definition 
zu suchen, sondern in mehr oder weniger bestimmten Andeu- 
tungen die Gesichtspunkte anzugeben, die eine Beurteilung im 
gegebenen Falle ermöglichen sollen. 
Man bemüht sich zunächst, in den Auslieferungsverträgen 
selbst einen Anhalt zu finden. Die Deliktskataloge in den Ver- 
trägen der Vereinigten Staaten, wird festgestellt, weisen nur Ver- 
brechen auf, die offensichtlich gemeiner Natur sind. Ermittelt 
22 Ebendort p. 160. 23 Ebendort p. 160. 
?4* Ebendort p. 162. 25 Ebendort p. 129, 147, 161.
	        
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