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bildenden Herrschaftswillens zum Ausdruck gebracht. Dort sind
es zwei getrennt beratende und beschließende Kollegien, entsen-
det vom österreichischen und vom ungarischen Parlamente, de-
ren Beschlüsse vom Kaiser und König sanktioniert zwar die bei-
den Legislativen binden, aber nur durch das Mittel derselben,
nicht unmittelbar, für die beiden Reichshälften abgesondert wirk-
sam werden. In Oesterreich wie in Ungarn werden die sanktio-
nierten Delegationsbeschlüsse von den beiden Staats regierun-
gen selbständig zur Durchführung gebracht. Dazu ist den De-
legationen noch die Möglichkeit genommen, durch ihre Beschlüsse
österreichische oder ungarische Untertanen verpflichten und be-
rechtigen, rechtlich binden zu können. — Ganz anders beim
bosnischen Landtage: hier ist von der Bildung eines abgeleiteten
repräsentativen Willensorganes aus primären österreichischen
und ungarischen Volksvertretungen keine Rede; ebenso fehlt es
an einer den Dualismus zum Ausdrucke bringenden Teilung des
Landtages in zwei Kollegien. Aus einer weder österreichischen
noch ungarischen, wohl aber mit österreichischen und ungarischen
Untertanen untermischten Bevölkerung, welche auf einem ge-
meinsamen (Gebiete der Monarchie unter unmittelbarer und un-
geteilter österreichisch-ungarischer Herrschaft lebt, wird in pri-
märer Weise nach dem Einkammersystem eine Volksvertretung
gebildet, deren formell und materiell einheitlicher Wille nach
Sanktion durch den gemeinsamen Monarchen Untertanen und
Behörden im Annexionsgebiete unmittelbar rechtlich bindet; ein
einheitlicher Wille, welcher ohne Vermittlung österreichischer
und ungarischer Staatsorgane vom Reichsfinanzminister und von
dem ihm unterstellten richterlichen und administrativen Behör-
denapparat in Vollzug gesetzt wird. Mag die daraus zu ziehende
Schlußfolgerung vom Standpunkte der Prinzipien der österreich-
isch-ungarischen Realunion aus noch so anfechtbar erscheinen :
seinem inneren rechtlichen Wesen nach qualifiziert sich der bos-
nische Landtag als ein wirkliches, wenn auch nur für territorial