Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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führt dies über eine Besprechung der vorliegenden Schrift hinaus, Von ihr 
ist zu sagen, daß sie ein trefflichbes Denkmal bedeutenden Erfolgs in der 
Erfüllung einer großen Aufgabe ist. 
Piloty. 
Andre Mater, Le Socialisme conservateur ou municipal. 
S. 622. Paris, V. Giard u. E. Briere. 
Seit Jahrzehnten findet bekanntlich in den meisten Kulturländern eine 
zunehmende Munizipalisierung von gewerblichen Betrieben statt. Diese 
Erscheinung hat begreiflicherweise eine reiche Literatur hervorgerufen und 
ist auch bei der letzten Tagung des Vereins für Sozialpolitik im Vorder- 
grund des Interesses gestanden. Das vorliegende Werk sucht an der Hand 
eines umfassenden, wenn auch größtenteils nicht unmittelbar aus den Quellen 
seschöpften Materials den Beweis zu erbringen, daß Munizipalismus und 
Sozialismus — zwei Tendenzen, die in Frankreich häufig verquickt werden 
— miteinander direkt nichts zu tun haben, daß der erstere vielmehr nur 
die Fortsetzung oder Wiederaufnahme von Bestrebungen ist, die tiefin das 
Mittelalter zurückreichen. Damit hofft der Verfasser der Sache des Munizi- 
palismus, die in Frankreich namentlich mit der Ungunst der Verwaltungs- 
gerichtsbarkeit zu kämpfen hat, einen Dienst zu erweisen. Es dürfte für 
die Leser dieser Zeitschrift von Interesse sein, die juristischen Gründe 
kennen zu lernen, mit welchen insbesondere der französische Staatsrat jener 
Tendenz entgegenzutreten pflegt. Die formelle Handhabe hiezu bietet ihm 
der Rekurs wegen exc&s de pouvoir, ein Rechtsmittel, zu dessen Einbringung 
der Staatsrat im Falle eines Gemeindebeschlusses, der eine Ausgabe in- 
volviert, jedes einzelne steuerpflichtige Gemeindemitglied für legitimiert 
erachtet. Diese Praxis ist dem Verfasser zufolge auf den Einfluß HAURIOUS 
zurückzuführen, der in einem seiner Werke dem Staatsrat die Aufgabe 
vindiziert hat, die Steuerträger gegen das Ueberhandnehmen der kommu- 
nalen Ausgaben zu schützen, da die hiezu in erster Linie berufenen Prä- 
fekten aus Gründen der Wahlpolitik diesen Schutz nicht in ausreichender 
Weise zu gewähren vermögen. Die materiellen Gründe, aus denen solche 
Gemeindebeschlüsse annulliert werden, sind verschiedener Art; der Ver- 
fasser zählt ihrer fünf auf: 1. der Hinweis auf die den Gemeindeverwal- 
tungen fehlende Befähigung zur Leitung gewisser Unternehmungen; 2. der 
Hinweis auf den Monopolcharakter, den ein kommunaler Gewerbebetrieb 
unvermeidlicherweise annehmen müsse im Widerspruche mit Artikel 18 der 
Deelaration des Droits und anderen Gesetzgebungsakten; 3. der Hinweis 
auf die specialit6 des personnes morales, d. h. auf die Rechtsregel, daß die 
Handlungsfähigkeit (capacite) der öffentlichen Anstalten (etablissements) 
auf die Tätigkeit in jenem Dienstzweige beschränkt ist, für den sie ins 
Leben gerufen sind; 4. der Hinweis auf den subsidiären Charakter der 
(femeindetätigkeit ; 5, der Hinweis oder vielmehr die Behauptung, daß nur
	        
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