Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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waltung können wir hervorheben: Entscheide im Verwaltungs- 
streitverfabren, Entscheide über Kompetenzkonflikte, Steuerver- 
anlagung !’, die Ausstellung von Heimat- und Ausweisschriften, 
die Aufstellung der Bürger- und Stimmregister, Leumunds- und 
Armutszeugnisse, Genehmigung von Bauprojekten usw. Deklara- 
tiver Natur sind auch sämtliche abweisende Entscheide oder 
Bescheide. 
Die Wirkung des konstitutiven Aktes liegt in der vom Ge- 
setze aufgestellten Forderung, die im Inhalte des Aktes liegen- 
den Befehle zu befolgen. Der konstitutive Akt stellt nicht Ver- 
hältnısse als bestehend fest, sondern enthält Befehle und Er- 
laubnisse. Allerdings ist es möglich, daß der konstitutive Akt 
bereits bestehende Befehle und Erlaubnisse aufnimmt; allein 
dies geschieht nicht in der Absicht, deren Existenz zu bestätigen, 
sondern neu zu begründen, die Geltung soll als neue an Stelle 
der Geltung der bisherigen Normen treten '®. Der wichtigste 
konstitutive Rechtsakt ist das Gesetz im materiellen Sinne. Von 
den Zivilurteilen sind eine Reihe konstitutiver Natur !%. Sämt- 
liche Strafurteile sind konstitutive Rechtsakte. Das Budget ent- 
hält Ermächtigungen an die Verwaltungsorgane, ist also konsti- 
tutiver Rechtsakt mit Wirkungen gegenüber Organen. Mit 
Wirkungen gegenüber einzelnen sind ausgestattet konstitutive 
Akte wie Wahlen, Konzessionen, Patenterteilungen, Enteignung, 
Bewilligung und Entziehung der Niederlassung, Ausweisungsbe- 
Konkurse, die gerichtliche Todeserklärung, die Eintragung in das Standes- 
register, Güterrechtsregister und Handelsregister (soweit eine Verpflichtung 
zur Eintragung besteht). 
17 Q, MAyErR, Deutsches Verwaltungsrecht I S. 396 bezeichnet sie als 
Feststellung der erkannten Steuerpflicht. 
18 Indem z. B. das Gesetz die sittlichen Imperative oder Imperative 
wörtlich aus früheren Gesetzen aufnimmt, stellt er diese Imperative als 
solche hin, die an Stelle anders lautender oder gleich lautender neu treten 
sollen. Vgl. auch DYRroFr, Annalen 1889 S. 820. 
1% Konstitutiver Natur sind auch die Kostenentscheide, Verfügungen 
über Sicherheitsleistungen, die Bewilligung des Armenrechts usw.
	        
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