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begnügt sich nicht etwa damit, Stellen einfach nachzuweisen,
sondern er will vor allem auch dem Schutze der nationalen Ar-
beit dadurch dienen, daß er sich zunächst darüber Klarheit zu
verschaffen sucht, ob im eigenen Lande genügend einheimische
Arbeiter vorhanden sind, die dann an erster Stelle beim Ar-
beitsnachweis berücksichtigt werden. Es muß notwendigerweise
auf das ganze Land hin zentralisiert werden. Dies ist der dritte
Vorteil. Dagegen hat die gewerbsmäßige Stellenvermittlung vor
allem für landwirtschaftliche Arbeiter, weiterhin aber auch man-
cher Arbeitgebernachweis dazu verleiten lassen, unbekümmert um
die Lage des inländischen Arbeitsmarktes kurzweg aus dem Aus-
lande die gewünschten Arbeitskräfte zu beschaffen.
Der öffentliche Arbeitsnachweis kann dadurch dem allge-
meinen Wohl große Dienste leisten, daß er sich an erster Stelle
zu vergewissern sucht, ob im eigenen Land geeignete Arbeits-
kräfte vorhanden sind, und erst dann sich an das Ausland um
Beschaffung von Arbeitskräften wendet, wenn im Inlande solche
nicht zu finden sind.
An vierter Stelle kann der öffentliche Arbeitsnachweis in-
folge seiner Zentralisierung, und eben weil er vollständig un-
parteiisch ist, auch keine privaten Interessen vertritt, in hohem
Maße an der Lösung des Problems der Beseitigung der Ar-
beitslosigkeit mitwirken. Es ist wiederholt im Reichstag
bei Interpellationen betreffend Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
darauf hingewiesen worden, daß das erste und wichtigste Hilfs-
mittel dabei ein gut funktionierender öffentlicher Arbeitsnach-
weis sein muß. Ein solcher würde, weil er über das Land zen-
tralisiert ist, darüber Auskunft geben können, wo immer im Lande
Arbeitsgelegenheit sich findet, und diese dann auch über weite
Entfernungen hin nachweisen.
Tatsache ist bedauerlicherweise, daß für manche Erwerb-
suchende dauernde Arbeitslosigkeit deshalb, weil bestimmte Be-
rufe überfüllt sind, auch in den Zeiten guter Konjunktur be-