Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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wie sie insb. aus dem französisch-abessinischen Vertrage von 1908 hervor- 
geht, berichtet. 
Mit englischen Verhältnissen beschäftigen sich zwei Aufsätze. Der 
erstere, von MAURICE CAUDEL „Le souverain anglais“ (S. 490—510), erblickt 
die Gründe für den wachsenden Einfluß der Krone seit der zweiten Hälfte 
der Regierung der Königin Viktoria und insb. unter Eduard VIL, einmal 
darin, daß mit dem Wachsen des Reiches das des Parlamentarismus nicht 
gleichen Schritt gehalten hat, insofern als bei dem Fehlen eines Reichs- 
parlamentes den einzelnen Staaten, die in dem britischen Reiche zusammen- 
gefaßt sind, das Gefühl der Zusammengehörigkeit nur durch die Person des 
"Monarchen vermittelt wird. Sodann aber sieht er ein weiteres stärkendes 
Moment in der Leitung der auswärtigen Politik durch den Monarchen, die 
um dessentwillen so allgemeine Anerkennung findet, weil sie in vie) höherem 
Grade als durch einen der jeweiligen Parlamentsmajorität angehörigen 
Staatssekretär Stabilität der Politik garantiert. — Englische Verhältnisse be- 
handelt auch RıBsaups „l’Education civique des ouvriers en Angleterre“ 
(S. 323—843). Er schildert die Versuche, die englische Arbeiterbevölkerung 
vom urteilslosen „Stimmvieh“ zu politisch geschulten Männern zu erziehen. 
Die Verwirklichung dieses Zieles sucht das University Extension System, 
das von den Universitäten Cambridge und Oxford ausgebildet ist, durch 
Vorträge zu erreichen, die auf Verlangen überall da gehalten werden, wo 
ein Wunsch in dieser Richtung geäußert wird. Während nach diesem 
System der Arbeiter seiner Tätigkeit nicht entfremdet werden, vielmehr 
nur seine freie Zeit dem Besuch der Vorlesungen widmen soll, bedingen 
die beiden modernen Systeme völlige und ausschließliche Hingabe an das 
Studium, während der Dauer der hierfür bestimmten Zeit. Demgemäß ist 
denn auch Ruskins College in Oxford als eine Art Arbeiterhochschule or- 
ganisiert, an der die Arbeiter 1 bis 2 Jahre Vorlesungen durch größtenteils 
Professoren der Universität erhalten. Der Verwirklichung einer Hoch- 
schule für Arbeiter am nächsten aber kommt der Plan, mit dem der Vize- 
kanzler der Universität Oxford 1906 auf Anregung der „Workers' Educatio- 
nal Association“ an die Oeffentlichkeit getreten ist. Er bezweckt, den 
Arbeiter zu einem mehrjährigen Besuch der Universitäten nach Ablauf 
eines Vorbereitungskurses in „Tutorial classes“ zuzulassen, in denen Pro- 
fessoren der Universität nach einem genau vorgezeichneten Lehrplan unter 
Aufsicht einer aus Vertretern der Universität und Arbeiterorganisationen 
bestehenden gemischten Kommission Vorlesungen halten. Ich muß es mir, 
da es dem Zweck dieser Besprechung zuwiderliefe, leider versagen, auf die 
zahlreichen, von RıBAUD behandelten Fragen, die sich aus der Natur der 
verschiedenen Systeme ergeben, näher einzugehen. — Zum Schluß möchte ich 
noch drei Aufsätze erwähnen, die sämtlich dem Gebiet der Jurisprudenz 
angehören. Die Entwicklung des internationalen Urheberrechts von der Berner 
Konvention bis zur Berliner Konferenz von 1908 behandelt PoInsarnp „(La
	        
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