— 589 —
Grundsätze, deren praktische Durchführung späterer gesetzlicher Regelung
vorbehalten werden mußte. Sehr bald zeigte sich aber, daß die angebliche
Gleichberechtigung tatsächlich auf eine Unterdrückung der deutschnatio-
nalen Bevölkerung hinauslief und die Frage der Beschickung des Frank-
furter Parlaments ließ den Gegensatz zwischen den deutschen und czechi-
schen Anschauungen und Tendenzen hervortreten. Auch erhob sich in
Mähren und Schlesien eine Opposition gegen die Mediatisierung durch
Böhmen. Endlich machten der Aufruhr in Prag im Juni 1848 und die
Niederwerfung desselben durch den General Windischgrätz der ganzen Be-
wegung ein wohlverdientes Ende.
Ich muß mich auf dieses sehr skizzenhafte Referat beschränken; denn
die zahllosen Einzelheiten, welche der Verfasser mit außerordentlicher Ge-
nauigkeit erzählt und in ihrer politischen und rechtlichen Bedeutung wür-
digt, lassen sich nicht wiedergeben ohne das ganze Buch zu wiederholen.
Es ist eine historisch-politische und staatsrechtliche Kleinmalerei der bei-
den wichtigsten Vorgänge in der Verfassungsgeschichte der österreichisch-
ungarischen Monarchie im 19. Jahrh., welche mit großer Sorgfalt und ohne
tendenziöse Voreingenommenheit ausgeführt ist. Eine sachliche Kritik an
der Darstellung des Verf. zu üben, bin ich nicht in der Lage; in jedem
Falle ist sie lehrreich und interessant. Laband.
Dr. jur. Georg Eger, Geh. Regierungsr, Das Reichsgesetz über
den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Stuttg., Deutsche Ver-
lagsanst. (12 M.) 1910.
Derselbe Das RG. über den Verkehr mit Krattfahr-
zeugen. Textausgabe mit Anmerkungen. Stuttg. Deutsche Verlags-
anst. (6 M.) 1910 (301 S.).
Dr. C. Neukirch u. Dr. A. Rosenmeyer, Rechtsanwälte in Frankf. a. M.,
Kommentarzum Ges, über den Verkehr mit Kraftfahr-
zeugen. Halle Buchhandl. des Waisenhauses. (8 M.) 1910, 351 8.
Das an erster Stelle genannte Werk ist der ausführlichste und ein-
gehendste Kommentar zu dem Automobilgesetz. Die Gesetzgebungs-
materialien, die vorhandene Literatur und Rechtsprechung, insbesondere
soweit sie die Haftpflicht betrifft sind nicht nur benutzt und angeführt,
sondern auch kritisch beurteilt, Die Entscheidungen der Gerichte sind so
ausführlich referiert, daß man in der Regel nicht nötig hat, auf den Ab-
druck in Zeitschriften und Sammlungen zurückzugehen. Im Anhang sind,
wie üblich, die zum Gesetz ergangenen Verordnungen, Ausführungsvor-
schriften, internationalen Abmachungen usw. abgedruckt. Das Werk ist
eine durchaus wissenschaftliche Leistung.
Die Textausgabe ist ein Auszug aus dem großen Kommentar; die An-
merkungen sind zahlreich und ausführlich und fassen alle Ausführungen