Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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lich eine Kritik der von Zivilisten und Publizisten aufgestelten Theorien 
sowohl über die Nichthaftung als über die Haftung des Staats für Ver- 
waltungsakte. Im dritten Abschnitt entwickelt der Verf. seine eigene An- 
sicht. Er schließt sich dem in Deutschland von OTTO MAYER, in Frank- 
reich von TEISSIER und TIBARD zur Geltung gebrachten, auch von GASTON 
JEZE und MIcHOUD gebilligten Grundsatz von der Gleichheit der Lasten 
an, welcher erfordert, daß derjenige, dem eine größere Leistung als die 
allgemein bestehenden im Interesse der Gesamtheit auferlegt wird, dafür 
von dieser Gesamtheit, insbesondere dem Staat entschädigt werden muß. 
Die Richtigkeit dieses Grundsatzes ist zweifellos, seine Durchführung im 
einzelnen freilich nicht ohne Schwierigkeit. Der Verf. gibt eine Entwicklung 
der aus diesem Grundprinzip herzuleitenden Folgerungen für die drei 
Gewalten, der man mit Nutzen und Interesse folgen kann. 
Laband. 
Die Lage der außerordentlichen Professoren an den 
preußischen Universitäten. Hergg. von dem Vorstand der 
Vereinigung außerordentlicher Professoren Preußens. Magdeburg. 
Creutz’sche Verlagsbuchhandlung, 1911, 112 S. 
Diese Denkschrift beansprucht selbstverständlich keinen wissenschaft- 
lichen Wert, sie hat die Bedeutung einer berufsständischen Petitionsschrift 
und setzt sich zur Aufgabe, die drückende, widerspruchsvolle und den all- 
gemeinen Universitätsinteressen nicht entsprechende Lage der außerordent- 
lichen Professoren der Universitäten Preußens zu schildern und bestimmte 
Wünsche zur Besserung daran anzuknüpfen. Sie knüpft in vielen Beziehungen 
an die Schrift Dr. EULENBURGs, Der akademische Nachwuchs, Leipzig-Berlin 
1908 an und übt Kritik an dem die Stellung der a.o. Professoren betreff- 
enden Allerhöchsten Erlaß v. 30. Mai 1910. Als Quelle besondrer Infor- 
mationen diente eine Umfrage bei den Extraordinarien der 10 preußischen 
Universitäten. Von den 308 Extraordinarien, die im ganzen in Betracht 
kommen, bleiben die 104 Berliner und die 26 Göttinger unberücksichtigt, 
jene wegen der Besonderheit ihrer Verhältnisse, diese weil sie sich der 
Vereinigung nicht angeschlossen haben. Von den übrigen 178 preußischen 
Extraordinarien liefen 155 Antworten ein. Es wird dargetan, daß die wirk- 
liche Stellung der E.O. ihrer ofliziellen Stellung keineswegs entspricht. 
Während die Etxraordinariate nach offizieller Auffassung eine Durchgangs- 
stellung (vom Privatdozenten zum Ordinarius) sein sollen, sind siein Wirk- 
lichkeit in vielen Fällen zur endgültigen Lebensstellung geworden. Dies 
ergab sich nicht aus ihrer Schuld sondern aus der verhältnismäßig großen 
Vermehrung ihrer Zahl und aus der Art ihrer Lehraufträge, welche zum 
großen Teil selbständig sind und sich nur zum geringsten Teil auf „ent- 
legene Fächer“ beschränken. Die zurzeit in der Tat bestehende Zurück- 
stellung der Extraordinarien hinter den Ordinarien in der staatlichen Stel-
	        
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