Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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Hierbei ist aber übersehen, daß die Lehre vom formellen und materiellen 
Gesetze in der deutschen Budgetrecht-Literatur ausschließlich die deut- 
schen Verhältnisse im Auge hat. In Deutschland erstreckt das Etatsgesetz 
seine Wirkung ausschließlich auf die Beziehungen zwischen Regierung und 
Parlament, d. h. durch die Einstellungen in den Etat werden, wie das säch- 
sische Gesetz vom 1. VII. 1904 $ 19 verordnet, für Dritte Rechte oder Ver- 
pflichtungen weder begründet, noch abgeändert, noch aufgehoben. — 
Georg Jellinek.
	        
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