Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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Beispiele: 
1. Ist z. B. die Zahl der Stimmberechtigten gleich 110, 
die Zahl der Anhänger der Majorität 90, die der Minorität 20, 
die Zahl der Sitze 11, so wäre die den üblichen Grundsätzen 
entsprechende Limitierung ?/ıı (*/ı10); jeder Wähler hätte also das 
Recht, für 9 Kandidaten zu stimmen. 
Die Zahl der Einzelstimmen jedes Kandidaten der Minorität, 
die er höchstens erhalten kann, ist gleich 20. 
Die Zahl der Einzelstimmen jedes Kandidaten der Majorität, 
wenn diese im ganzen nur für 9 Kandidaten stimmt, ist 90, 
also die Summe der Einzelstimmen aller Majoritätskandidaten 
90 mal 9 = 810. 
Würde sich die Mehrheit in entsprechende Gruppen teilen, 
und im ganzen für 11 Kandidaten stimmen (wobei jeder einzelne 
Wähler nur für 9 stimmt), so erhielte doch jeder Kandidat 
durehschnittlich 810 : 11 = 73 Stimmen, d. h. um 53 mehr als 
jeder Kandidat der Minorität, und alle Majoritätskandidaten 
würden gewählt werden. Die Minorität ginge leer aus. 
Beispielll. 
Majoritätspartei — 80 Stimmen 
.Minorität -30 , 
Gesamtzahl 110 Stimmen, 
Die den üblichen Grundsätzen entsprechende Limitierung auf 8/1. 
Summe der Einzelstimmen der Majoritätskandidaten ist gleich 
80.8 = 640. 
Würde die Majorität für alle 11 Kandidaten stimmen, dann 
bekäme jeder von ihnen 640: 11 = 58 Einzelstimmen. 
Jeder Minoritätskandidat kann nur 30 Stimmen bekommen, 
also die Majoritäterhältalle1ll Sitze. 
Beispiel IIL 
Majorität 70 Stimmen 
Minorität 40 „ 
Gesamtzahl 110 Stimmen. 
Limitierung auf ?’/nı.
	        
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