6 —
die Mehrheitspartei nicht die Wähler selbst in entsprechende
Gruppen zu teilen, es genügt, wenn sie die Stimmzettel im be-
stimmten Verhältnisse für die entsprechenden Gruppen herstellt
und sie unter den Wählern verteilt. Die Wahrscheinlichkeits-
rechnung bürgt dafür, daß das Resultat ebenso richtig sein
wird, wie im Falle der Teilung der Wähler selbst in Gruppen.
Soll die Mehrheit alle ihr nach dem Verhältnisse der Stim-
menden zukommenden Sitze erhalten, so muß sie so viele
gleich große Gruppen der Stimmzettel mit ent-
sprechenden Kombinationen der Kandidaten
herstellen, alsihr Sitze zugebilligt sind.
(Fallen ihr also 8 Sitze zu — 8 Gruppen
„ » nn 5 „—5 „ u. f.).
Die Kombinationen der Namen innerhalb der Gruppen sind
nach folgender einfachen Regel zu bilden:
Manbeginntmitdem Aufzählen der Namen
der Kandidaten der Reihe nach; kommt man zu
Ende, so wirdes wiedervom Anfangean begon-
nen, so lange, bis die nötige Zahl der Reihen
resp. Gruppen gebildet ist.
Wird die Regel richtig befolgt, so endet die letzte Gruppe
mit dem Namen des letzten Kandidaten der Reihe.
Beispiel I (siehe oben).
Majorität 90 Stimmen
Minorität 20 „
Gesamtzahl 110 Stimmen.
Zahl der Sitze der Majorität 9
» n „ Minorität 2
Limitierung auf ?/a:.
Die 90 Stimmzettel der Mehrheitspartei müssen in 9 Grup-
pen zu 10 Zettel geteilt werden. Da auf jedem Stimmzettel nur
2 Namen stehen können und jeder Namen (damit er 20 Einzel-
stimmen bekommt) mindestens in 2 Gruppen vorkommen muß,
so wird die Kombination lauten:
Archiv des öffentlichen Rechts. XXVII. 1. 5