Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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einzelne Menschen sich nach Belieben außerhalb des Vertrages 
stellen dürften. Bei KAnT ist der Staat die Grundlage allen 
Rechtes, und der Mensch kann nur in dem Staat und durch 
den Staat Recht und Freiheit haben. 
Damit bleibt in dem Punkte, der einzig von Belang ist, der 
Auffassung Kants vom Staatsvertrage die Originalität gewahrt.
	        
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