— 105 —
auf dasjenige Verfahren der graduierten Stimmgebung verfallen
zu sein, welches seinen Anfang darstellt, mit dem italienischen
Gelehrten GIURA5). DOBRANICKI sagt: Wenn in einem Wahlkreis
10 Vertreter zu wählen sind, so erhält derjenige, den der ein-
zelne Wähler an 1. Stelle nennt, die Platzbewertungszahl 10, der
an 2. Stelle genannte, die Zahl 9, der an 3. Stelle die Zahl 8
u.8. w. Warum gerade diese Bewertung? DOBRANICKI recht-
fertigt sie mit keinem Wort. Wir fragen hier: Ist diese Ab-
stufung nicht etwas ganz Willkürliches und Ungerechtfertigtes ?
Aber für die graduierte Stimmgebung BURNITZ’ und VARREN-
TRAPPs nach dem fallenden Quotienten (!, 4, 4, 4 u.s. w.)
wollen wir jetzt den Nachweis führen, daß dieses Verfahren inner-
lich gerechtfertigt ist, — ja daß es im wesentlichen schon an
hundert und tausend Orten verwirklicht ist!
I. Betrachten wir die graduierte Stimmgebung nach BURNITZ
und VARRENTRAPP, von der wir hinfort allein reden, insofern
sie den fallenden Quotienten (4, 4, 3, 4 u.s.w.) zur Stimm-
bewertung benutzt, nur äußerlich, so muß auch der Nichtmathe-
matiker schon vermuten, daß wie unserem Zahlensystem 1, 2,
3, 4 u. s. w, ein einheitlicher Maßstab, nämlich die Zahl 1
1-1,2-1-+13-1-+1-+1 us w.), zugrunde liegt,
auch die Beziehung zwischen 4, 4, 4, 4 u. s. w. unterein-
ander einheitlich begriffen werden kann. Genügend klar‘) wird
5 Revue du droit public, 1908, 8. 385 ff, vgl. TECKLENBURG, Entwick-
lung des Wahlrechts in Frankreich, 1911, S. 186 fl.
° Man bemerke auch folgende Beziehungen der fallenden Quotienten
untereinander:
ı 1
ı771
ı_ 1. ı1_ 1
2 ı 2 ı 2°
1_.1_1-1_(l-)-e2 2
sa 02T 4i 13 8/7773
ı ı 1 _1 u 18
+" 7 -urr- 5-5 W-ST Te