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die Fundamente zu dem mächtigsten Reiche gelegt haben. Und
in ähnlicher Weise regierten sich die Genossen jedes Volkes zu-
erst selbst, als Gleiche, bei denen nur die natürlichen Faktoren
des Alters und der Auszeichnung im Kriege eine Aristokratie
des Ansehens bildeten, ohne die Gleichheit zu zerstören. Schein-
bar bloß spricht manches Beispiel dagegen. Die Gallier kannten,
als die Geschichtsschreiber zuerst über sie berichteten, die Herr-
schaft von Druiden und Rittern, aber diesem Zustande müssen
andere Entwicklungsstädien vorausgegangen sein; denn die ver-
schuldeten Klienten, die das rechtlose Volk waren, können das
erst infolge einer Veränderung der Wirtschaftsordnung geworden
sein. Auch bei den Naturvölkern, wo sie despotisch regiert sind,
war dies naturgemäß nicht der Anfang einer politischen Ent-
wicklung; die Alleinherrschaft des Starken hat die Unterwerfung
des Schwächern zur Voraussetzung.
Um aber zu erfahren, welches im Laufe der Geschichte das
Schicksal der ursprünglichen Volksfreiheit war, genügt es uns
hier, ihren Weltgang bei den germanischen Völkern zu verfolgen.
Diese haben die heutigen Staaten des europäisch-amerikanischen
Zivilisationskreises geschaffen und bei ihnen feiert sie, wie wir
sehen werden, ihre Wiedergeburt.
I.
Die Stämme der Germanen, welche sich von den Ufern des
Rheins bis hinauf zur Weichsel angesiedelt hatten, waren in
Hundertschaften gegliedert, wobei man an das gewöhnliche oder
an das Großhundert von 120 denken mag. Soviele Sippen freier
Markgenossen ungefähr bildeten eine politische und wirtschaft-
liche Einheit, welche wir als die Gemeinde bezeichnen können,
während der Gau das ganze Gebiet ist, das eine Völkerschaft
oder vielleicht auch ein ganzer Stamm innehatte; ein solcher
Gau eben zerfielin Hundertschaften. Jede Hundertschaft — hun-
tari — hatte ihre eigene Volksversammlung und ebenso jeder Gau.