Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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die Fundamente zu dem mächtigsten Reiche gelegt haben. Und 
in ähnlicher Weise regierten sich die Genossen jedes Volkes zu- 
erst selbst, als Gleiche, bei denen nur die natürlichen Faktoren 
des Alters und der Auszeichnung im Kriege eine Aristokratie 
des Ansehens bildeten, ohne die Gleichheit zu zerstören. Schein- 
bar bloß spricht manches Beispiel dagegen. Die Gallier kannten, 
als die Geschichtsschreiber zuerst über sie berichteten, die Herr- 
schaft von Druiden und Rittern, aber diesem Zustande müssen 
andere Entwicklungsstädien vorausgegangen sein; denn die ver- 
schuldeten Klienten, die das rechtlose Volk waren, können das 
erst infolge einer Veränderung der Wirtschaftsordnung geworden 
sein. Auch bei den Naturvölkern, wo sie despotisch regiert sind, 
war dies naturgemäß nicht der Anfang einer politischen Ent- 
wicklung; die Alleinherrschaft des Starken hat die Unterwerfung 
des Schwächern zur Voraussetzung. 
Um aber zu erfahren, welches im Laufe der Geschichte das 
Schicksal der ursprünglichen Volksfreiheit war, genügt es uns 
hier, ihren Weltgang bei den germanischen Völkern zu verfolgen. 
Diese haben die heutigen Staaten des europäisch-amerikanischen 
Zivilisationskreises geschaffen und bei ihnen feiert sie, wie wir 
sehen werden, ihre Wiedergeburt. 
I. 
Die Stämme der Germanen, welche sich von den Ufern des 
Rheins bis hinauf zur Weichsel angesiedelt hatten, waren in 
Hundertschaften gegliedert, wobei man an das gewöhnliche oder 
an das Großhundert von 120 denken mag. Soviele Sippen freier 
Markgenossen ungefähr bildeten eine politische und wirtschaft- 
liche Einheit, welche wir als die Gemeinde bezeichnen können, 
während der Gau das ganze Gebiet ist, das eine Völkerschaft 
oder vielleicht auch ein ganzer Stamm innehatte; ein solcher 
Gau eben zerfielin Hundertschaften. Jede Hundertschaft — hun- 
tari — hatte ihre eigene Volksversammlung und ebenso jeder Gau.
	        
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