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Filmzensur und Reichspreßgesetz.
Von
Gerichtsassessor Dr. ALBERT Hewi (Berlin-Friedenau).
Die Frage der Zulässigkeit der T’heaterzensur ist bekannt-
lich schon seit Jahrzehnten mit größtem Eifer diskutiert worden;
mehr oder minder ausführlich sind in Monographien, in größeren
Werken über Theaterrecht und in allgemeineren Abhandlungen
die Gründe fürund wieder wohl ziemlich erschöpfend erörtert worden,
ohne daß freilich die Stimmen derjenigen, welche der Meinung sind,
daß nach geltendem Recht es nicht zulässig sei, die Theaterstücke
vor ihrer öffentlichen Aufführung einer Zensur zu unterwerfen und
ihre Aufführung zu verbieten, wenn Gefahr für die öffentliche Ord-
nung zu befürchten sei, völlig verstummt wäre. Noch weit weniger
freilich als über die juristische Frage der Zulässigkeit der Theater-
zensur herrscht Uebereinstimmung über das rechtspolitische Pro-
blem, ob die Theaterzensur überhaupt und insbesondere in der-
jenigen Form, in welcher sie ausgeübt wird, zweckmäßig sei, oder
ob es nicht vielmehr angebracht sei, von der in der Theater-
zensur liegenden Bevormundung ebenso Abstand zu nehmen, wie
der Rechtsstaat auch schon auf die Preßzensur verzichtet habe.
Ueber die Kinematographenzensur oder kürzer über die Film-
zensur besteht nun freilich bei weitem nicht eine so umfangreiche
Literatur wie über das Problem der Theaterzensur, doch sind